Altersvorsorge – Den Lebensstandard langfristig sichern

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Bei der Unternehmensnachfolge spielt neben der Erhaltung der Unternehmenskontinuität sowie des Familienfriedens und der Minimierung der Steuerbelastung die wirtschaftliche Absicherung des Übergebers eine ganz entscheidende, wenn nicht die wesentliche Rolle.

Für Ihre Altersversorgung als übergebender Unternehmer müssen Sie sich drei wesentliche Fragen beantworten:

  1. Wenn Ihr Privatvermögen teilweise oder ganz noch als Sicherheit für  gewährte Bankdarlehen dient: ist eine Haftungsfreistellung meines Privatvermögens möglich?
  2. Besteht im Rahmen meiner privaten Altersversorgung eine Versorgungslücke? Kann ich nach Übergabe meinen Lebensstandard wie gewohnt halten?
  3. In welchem Umfang kann meine Unternehmensübergabe zur Altersversorgung beitragen?

 

1. Haftungsfreistellung

 

Verkaufen Sie Ihr Unternehmen an familienfremde Dritte, spielt das Thema Haftungsfreistellung Ihres Privatvermögens für an das Unternehmen gewährte Bankdarlehen in der Regel keine große Rolle. Der Erwerber übernimmt entweder die von Ihnen besicherten Darlehen und gewährt eigene Sicherheiten oder Sie zahlen aus dem Kaufpreis die noch bestehenden Bankdarlehen zurück. In beiden Fällen erreichen Sie so eine Haftungsfreistellung Ihres Privatvermögens.

Meine Erfahrung aus bisher begleiteten Unternehmensnachfolgeberatungen sagt mir, dass sich die Übernehmensübergabe auf die nächste Generation innerhalb der Familie hinsichtlich der Haftungsfreistellung wesentlich schwieriger gestaltet.

Ein Unternehmer, der zusammen mit seinem Sohn zu gleichen Teilen an einer GmbH beteiligt ist, wollte im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge seine GmbH-Anteile auf den Sohn übertragen. Seine Frage an mich als Fachberater war lediglich, was kostet das meinen Sohn an Schenkungssteuer.

Auf meine Frage, ob die GmbH auch Bankverbindlichkeiten hat und wie diese besichert sind, antwortete er mir, dass alle bestehenden Bankverbindlichkeiten ausschließlich mit seinem Privatvermögen besichert sind, obwohl auch der Sohn zwischenzeitlich erhebliches Privatvermögen angesammelt hatte.

Ich gab ihm zunächst den Rat, das Gespräch mit seinem Sohn zu suchen und diesem klarzumachen, dass, wenn er alle GmbH-Anteile hält, er auch das unternehmerische Risiko zu tragen und den Vater von der Haftung freizustellen habe.

Die Übergabe der Anteile ist bis heute (nach mehr als zwei Jahren) noch nicht erfolgt, da der Sohn nicht bereit ist, sein Privatvermögen mit banküblichen Sicherheiten zu belasten.

Wenn Sie, wie bei den meisten mittelständischen Betriebsübergaben, in der persönlichen Haftung für gewährte Bankkredite verbleiben, ist Ihre Alterversorgung außerordentlich gefährdet. Sie sind auf Gedeih und Verderb dem Nachfolger ausgeliefert.

Fazit: Um eine Gefährdung Ihrer Alterversorgung auszuschließen, sollte bei jeder familieninternen Betriebsübergabe eine Haftungsfreistellung für Unternehmenskredite erreicht werden. Nur dann können Sie auch sicher sein, Ihren Ruhestand aus dem aufgebauten Privatvermögen zu finanzieren.

Eine langfristig angelegte Nachfolgeplanung ist auch deshalb so wichtig, um eine Haftungsfreistellung zu erreichen. Hierfür sind sehr viele Gespräche, insbesondere mit den Hausbanken, erforderlich.

2. Private Altersversorgung – Versorgungslücke

 

Vertrauen Sie nicht zu stark darauf, dass Sie später einmal Ihren Betrieb verkaufen oder nach einer Übergabe vom Nachfolger versorgt werden. In wirtschaftlich unsicheren Zeiten ist das eine riskante Entscheidung.

Ihre Alterversorgung sollte möglichst auf mehreren Säulen beruhen. Dabei sollten Sie aber auch beachten, dass traditionelle Vorsorgeinstrumente, wie z.B. Lebensversicherungen nicht mehr die Renditen erzielen, wie sie evtl. in den Anfangsjahren nach Vertragsabschluss erreicht wurden.

Zunächst einmal sollten Sie Ihren Status quo feststellen und Ihre derzeitigen Bausteine für Ihre Alterversorgung auflisten:

–         Zahlungen aus der gesetzlichen Rente

–         Betriebsrenten (auch Pensionszusagen für Geschäftsführer)

–         Einnahmen aus Lebens- und Rentenversicherungen

–         Mieteinnahmen

–         Auszahlungen von Sparplänen

–         Wertpapieranlagen

–         Sonstige Anlagen

Dazu gehört natürlich auch Ihr Unternehmen.

Bei dieser Auflistung müssen Sie aber berücksichtigen, dass Unsicherheitsfaktoren mitspielen (z.B. Aktienkurs beim Verkauf, Wert des Unternehmens bei Ausscheiden).

In einem zweiten Schritt sollten Sie dann festlegen, welcher Bedarf im Ruhestand gedeckt werden muss.

Eine Versorgungslücke haben Sie dann, wenn Ihre angestrebten Einkünfte im Alter nicht mindestens 70 % Ihres derzeitigen Einkommens ausmachen.  Für die Ermittlung einer eventuellen Versorgungslücke müssen Sie Ihrem derzeitigen monatlichen Einkommen, die angestrebten Einkünfte im Alter und den Versorgungszustand aus heutiger Sicht gegenüberstellen.

3. Altersversorgung durch erfolgreiche Unternehmensübergabe

 

 

Ein wesentlicher Bestandteil Ihrer finanziellen Absicherung im Alter kann auch Ihr Unternehmen sein. Soll die Übergabe Ihres Unternehmens auch zur Alterversorgung beitragen, stehen Ihnen verschiedene Wege zur Verfügung. Welcher dieser Wege der günstigste für Übergeber und Übernehmer ist, hängt auch von den steuerlichen Auswirkungen ab.

Sowohl der Übergeber als auch der Nachfolger sollten darauf achten, dass die zukünftige Kapitalbelastung nicht auf Kosten wichtiger Zukunftsinvestitionen im Unternehmen geht.

Als entgeltliche Möglichkeiten der Unternehmensübergabe kommen in Frage:

–         Verkauf gegen Einmalzahlung
Sie sind unabhängig von der wirtschaftlichen Zukunft des Unternehmens.

–         Verkauf von Gesellschaftsanteilen
Bei Gesellschaften können Sie als Übergeber das Unternehmen in Etappen an den Nachfolger verkaufen. Der Nachfolger hat dann die Möglichkeiten der schrittweisen Finanzierung des Kaufpreises.

–         Verkauf gegen Kaufpreisraten
Der Nachfolger hat die Möglichkeit, den Kaufpreis ratenweise zu bezahlen. Dabei ist der Zinsanteil in den Kaufpreisraten zu beachten.

–         Übertragung gegen Versorgungsleistungen
Behalten Sie sich im Übergabevertrag Versorgungsleistungen vor, dann realisieren Sie im Rahmen eines unentgeltlichen Rechtsgeschäfts keinen Veräußerungsgewinn und bezahlen insoweit keine Einkommensteuer, aber Erbschaft- und Schenkungsteuer.

–         Vereinbarung einer Veräußerungsrente
Sie realisieren einen Veräußerungsgewinn, den Sie versteuern müssen. Es fällt aber keine Erbschaft- und Schenkungsteuer an.

–         Übertragung gegen Nießbrauchvorbehalt
Hier geht Ihr Unternehmen zwar auf den Nachfolger über, Sie erhalten aber weiterhin einen Anteil aus dem Unternehmensertrag.

–         Betriebsverpachtung
Oftmals werden dem Unternehmensnachfolger die notwendigen finanziellen Mittel fehlen. In einem solchen Fall hilft häufig die Möglichkeit, das Unternehmen zu verpachten. Der Pächter wird dann nur mit den ratierlichen Pachtzahlungen belastet. Sie als Verpächter erhalten die Pachtzahlungen als Teil Ihrer Altersversorgung, ohne die stillen Reserven Ihres Unternehmens versteuern zu müssen.

4. Planung der Vermögensentwicklung

 

 

Um Ihren jetzigen Lebensstandard auch im Alter zu sichern, sollten Sie bereits heute mit einer detaillierten  Planung Ihrer Vermögensentwicklung und des Finanzbedarf im Ruhestand beginnen, um den Überblick zu behalten und Ihre Ziele nicht aus den Augen zu verlieren. Eine Vermögensanalyse zeigt Ihnen, wie sich die Bausteine Ihrer Alterversorgung entwickeln und zur Erfüllung Ihrer Vorstellungen beitragen können. Nur so können Sie rechtzeitig Maßnahmen ergreifen, um frühzeitig erkannte Lücken zu schließen.