Energetische Gebäudesanierung

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Vor einem Jahr hat das Kabinett einen Gesetzesentwurf zur Förderung der energetischen Gebäudesanierung verabschiedet. Seither steckt das Gesetz im Bundesrat fest. Die Länder fürchten hohe Steuerausfälle, die Regierung stellt als Gegenfinanzierung eine Erhöhung der Umsatzsteuereinnahmen durch die ersehnte Sanierungswelle in Aussicht, kann damit aber bisher nicht überzeugen.
Eigentümer sind verunsichert und halten notwendige Gebäudesanierungen nun seit Monaten zurück. Wer will schon auf den in Aussicht gestellten Steuerbonus verzichten? Inzwischen hat sich ein erheblicher Investitionsstau gebildet, der Druck von Eigentümern, der Bauwirtschaft und Handwerkern wird immer größer. Die Bundesregeierung hat deshalb jetzt einen neuen Anlauf genommen, um das Gesetz durch den Bundesrat zu bringen. Die Bundeskanzlerein hat die Länder aufgerufen, die Blokade im Bundesrat aufzugeben.

Wer nicht länger mit der Sanierung warten kann , sollte die Möglichkeit prüfen, Sanierungskosten als außergewöhnliche Belastungen geltend zu machen. Wie der Bundesfinanzhof erst am 29.03.2012 entschieden hat, können Kosten der Gebäudesanierung außergewöhnliche Belastungen sein – Asbestbelastungen oder echter Hausschwamm kann zu gesundheitlichen Störungen führen und folglich als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen sein, wenn den Steuerpflichtigen an der Notwendigkeit der Sanierung kein Verschulden trifft.