Abgabefrist Steuererklärungen 31. Mai 2011

eingetragen in: Kanzleiblog

In den letzten Tagen wurde öfters die Frage gestellt: „Muss ich meine Steuererklärung 2010 bis zum 31. Mai 2011 beim Finanzamt einreichen?“

Dazu kurz und knapp: Ja – jeder Steuerbürger muss seine Steuererklärung des Vorjahres bis zum 31.Mai des nächsten Jahres abgeben. So die gesetzliche Regelung. Also für 2010 bis zum 31.05.2011.

Aber: Sollten wir für Sie Ihre Steuererklärung erstellen dürfen so haben Sie immer automatisch Fristverlängerung bis zum 31.Dezember des Folgejahres. Also für 2010 bis zum 31.Dezmber 2011.

Also: Es brennt nichts an sofern wir für Sie tätig sind. Sofern Sie noch nicht Kunde bei uns sind sprechen Sie uns an! Wir helfen Ihnen weiter und kümmern uns um die Fristverlängerung. Und das sofort!