Klare Formulierung im Testament auch steuerlich wichtig

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StB Gulde

Grace Kelly kannten wir alle: Sie war eine berühmte amerikanische Filmschauspielerin und heiratete 1956 Fürst Rainer III von Monaco. Fortan nannte sie sich Gracia Patricia und war bis zu ihrem tragischen Tod 1982 Fürstin von Monaco. Ihren Vater Jack Kelly kennen wir weniger. Er war ein Bauunternehmer und Multimillionär und hatte ein beachtliches Vermögen zu vererben.

Jack Kelly schrieb sein Testament äußerst blumenreich und in seiner eigenen Sprache. Juristische Begriffe benutzte er nicht. Er begründete seinen Schreibstil im Testament damit, dass der herkömmliche Text von Testamenten in deren hölzerner Juristensprache und den vielen “wenn” und “aber” die Erben nur verwirren würden und auch er selber gar nicht mehr beurteilen könne, ob der Text dann wirklich auch seinen letzten Wille wiedergebe. Letztendlich hoffte er, dass seine Testamentssprache verständlich und gleichzeitig rechtlich wirksam sei.

Doch solche Hoffnung kann trügen: Die Balance zwischen Verständlichkeit und Wirksamkeit ist kaum zu erreichen. Auch bei uns wirken die rechtlich korrekt formulierten Testamente aus Gründen der Klarheit und auch aus steuerlichen Motiven eher verwirrend. Bestimmte Rechtsbegriffe sind nun mal oft Kürzel, die bestimmte Bündel von Rechtsfolgen indizieren und die, will man sie in der Laiensprache herbeiführen, einer wortreichen Erklärung bedürfen.

Folge eines “Laientestaments” ist, dass oftmals juristische Auslegungen erforderlich sind, die im Zweifel dann genau zu der Erbfolge führen, die vom Erblasser gerade nicht gewollt war. Mit oftmals fatalen negativen Folgen für die Erben und entsprechend positiven Folgen fürs Finanzamt. Um dies zu vermeiden, raten wir Ihnen, Ihr Testament auf juristische und steuerliche Fallstricke überprüfen zu lassen oder bei der Formulierung fachlichen Rat in Anspruch zu nehmen. Ihre Erben werden es Ihnen danken.

Bei Jack Kelly ist es übrigens nochmals gut gegangen. Durch seinen neben dem Testament vorliegenden Schriftverkehr konnte das Testament in seinem Sinne ausgelegt werden. Übrigens: Seine Schwiegersöhne bedachte er nicht. Er tröstete sie darüber hinweg, dass die Töchter durch ihr Erbe ja nunmehr in der Lage seien, die Rechnungen ihrer Kleider in Zukunft selber bezahlen zu können; er wisse aus eigener leidvoller Erfahrung, dass dies keine Bagatelle sei …