Steuerabkommen mit der Schweiz in der Schwebe

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Im Herbst letzten Jahres wurde mit der Schweiz nach langjährigem
Steuerstreit ein bilaterales Abkommen unterzeichnet. Dieses soll im Jahr 2013
in Kraft treten, dann werden Geldanlagen durch die Entrichtung einer
Abgeltungssteuer in Höhe von bis zu 34% unter Wahrung der Anonymität
legalisiert. Bis dahin haben die Steuersünder noch ausreichend Zeit, um ihre
Schwarzgelder unbehelligt aus der Schweiz abzuziehen.

Die Bundesregierung bezeichnet das Abkommen selbst als faires
Verhandlungsergebnis, weil es zur Steuergerechtigkeit beiträgt und beiden
Länder einen ausgewogenen Interessenausgleich ermöglicht. Das Abkommen ist noch
in der Schwebe, denn es muss in beiden Ländern ein Ratifizierungsverfahren
durchlaufen.

In Deutschland ist aktuell eine Zustimmung durch den Bundesrat nicht
zu erwarten. Die Opposition möchte das Abkommen stoppen. Auch die Europäische
Kommission ist gegen das Abkommen, da es ihre Bestrebungen für ein allgemeinen
Informationsaustausch zwischen der Schweiz und den EU-Ländern unterlaufen
könnte. Herr Schäuble verhandelt derzeit an allen Fronten mit den Bundesländern
sowie der Europäischen Kommission, um den Ratifizierungsprozess voranzutreiben.

Die Schweizer Regierung hat sich zu Nachverhandlungen bereit erklärt,
um den Bedenken der Europäischen Kommission entgegen zu kommen. Doch auch in
der Schweiz bildet sich mehr und mehr Widerstand, so dass der
Ratifizierungsprozess ebenfalls nicht reibungslos verlaufen könnte. Bis Ende März
2012 sollen die Verhandlungen mit der EU, den deutschen Bundesländern und der
Schweizer Regierung abgeschlossen sein. Bis dahin steht das Abkommen auf
wackligen Beinen.

http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2011/09/2011-09-21-regierungen-unterschreiben-steuerabkommen.html