e-Bilanz: Was steckt dahinter (Teil 1)

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e-Bilanz – Was steckt dahinter? (Teil 1)

Schritt für Schritt kommt die Finanzverwaltung dem vollständigen beleglosen
Informationsaustausch näher. Die Abkürzung E-Bilanz steht für die
elektronische Übermittlung der Jahresabschlussdaten an das Finanzamt.

Nach dem seit langem erfolgreich elektronisch die Übertragung der Lohn- und Umsatzsteuer läuft, sollen künftig die Daten des Jahresabschlusses sowie weiter-führenden Informationen aus der Buchführung ebenfalls beleglos an die Finanzverwaltung übermittelt werden. Die Finanzverwaltung wird die elektronischen Daten schneller als bisher aufbereiten und verarbeiten können.

Um die automatische Verarbeitung zu ermöglichen, müssen die E-Bilanzen
nach einem einheitlichen Schema übermittelt werden, indem die Konten aus der Finanzbuchhaltung einzelnen Taxonomiepositionen zuordnet werden. Die Taxonomie ist das System, nach dem die Jahresabschlussdaten künftig gegliedert werden müssen.

Damit aus Ihrem Jahresabschluss eine ordnungsgemäße E-Bilanz erstellt
werden kann, werden Umstellungen und Anpassungen in Ihrer Buchführung nicht zu vermeiden sein. Es ist zu empfehlen, mit den Anpassungen für die E-Bilanz deshalb schon im Jahr 2012 zu beginnen.

Die erste E-Bilanz muss für das Wirtschaftsjahr 2013 eingereicht werden.

In meinen zwei noch folgenden Beiträgen zur e-Bilanz erfahren Sie, was in Ihrem Unternehmen konkret zu tun ist, wie Sie rechtzeitig planen um die e-Bilanz erfolgreich generieren können und wie die Finanzverwaltung mit den neuen Möglichkeiten der E-Bilanz umgehen wird.