Ottokar: Alles hat seine Ordnung

Nach der strengen Karla Kassa sind die beiden richtig froh, den netten, fürsorglichen
Theo Herberger kennen zu lernen. Er zeigt ihnen, wo sie hin gehören und erklärt auch,
was es mit den anderen Belegen auf sich hat.

Der Pendelordner

Im Ordner für die Buchführung treffen alle Belege aufeinander. Häufig wird er auch der Pendelordner genannt, weil er zwischen
Mandant und Steuerberater für jede Buchführung ausgetauscht wird.
Damit alle Belege ihren Platz finden, ist dieser Ordner sinnvoller Weise in mehrere Register aufgeteilt.

Die Registereinteilung
Folgende Register sind üblich:

  • Auswertungen: Hier finden Sie als Mandant gleich ganz vorne die Auswertungen, die der Steuerberater erstellt hat. Die Betriebswirtschaftliche Auswertung, die Ihnen zeigt, wo Ihr Unternehmen im Moment steht. Die offene Posten-Liste, die Ihnen zeigt, um welche Forderungen Sie sich dringend kümmern müssen. Die Liquiditätsrechnung, die Summen- und Saldenliste, etc. Schauen Sie sich die Auswertungen gut an. Kommen Sie damit zurecht? Hätten Sie lieber graphische Auswertungen statt Zahlenkolonnen? Oder eine Plan-BWA, die Ihnen die Entwicklung der nächsten Monate und die Abweichungen vom Plan zeigt? Sprechen Sie mit uns, damit wir Ihnen das für Sie optimale Auswertungspaket schnüren können.
  • Rückfragen: Manche Belege lassen für uns Fragen offen oder müssen aus steuerrechtlicher Sicht geändert werden. Da wir Sie nicht wegen jedes Belegs stören wollen, finden Sie in diesem Register unsere Rückfragen zur Buchführung gesammelt. Sie können sie dann in Ruhe abarbeiten. Wir sind auf Ihre Mithilfe angewiesen, um für Sie die optimale steuerliche Wirkung zu erzielen.
  • Kasse: Hier sind sowohl der Kassenbericht als auch die dazu gehörigen Belege (Rechnungen und Quittungen) zu finden.
  • Bank: Hier gehören die Kontoauszüge Ihrer Bank(en) hinein.
  • Rechnungsausgang: Die Rechnungen, die Sie an Ihre Kunden schreiben, sind hier zu finden. Nur wenn Sie hier alle Rechnungen einstellen, können wir für Sie auch überwachen, ob Ihre Kunden die Rechnungen korrekt bezahlen.
  • Warenrechnungen: Wenn Sie ein Handelsgeschäft betreiben, findet Ihr Steuerberater hier Ihr Wareneingangsbuch und die Warenrechnungen. Auch hier ist Vollständigkeit oberstes Gebot, insbesondere wenn es um die Vorsteuer geht. Die bekommen Sie vom Finanzamt nämlich erst dann zurück, wenn sie in der Buchführung berücksichtigt sind. Übrigens: Auch die Vorsteuer aus noch nicht bezahlten Warenrechnungen gibt es vom Finanzamt zurück.Verschenken Sie also kein Geld!
  • Kostenrechnungen: Von der Telefonrechnung über die Anschaffung eines neuen Autos bis zur Wartungsgebühr für den Feuerlöscher und Büobedarf.
    Hier gehören alle Belege hinein, die nicht unter den Warenbereich fallen.

Übrigens: Auch wenn Theo Herberger nicht mehr der Jüngste ist, geht er doch mit der
Zeit. Fragen Sie uns nach den technischen Möglichkeiten der elektronischen Erfassung
von Kasse, Bank, Rechnungseingang und –Ausgang.