Vorteile bei Unternehmensnachfolge sichern

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Entscheidungen zur Unternehmensnachfolge bedürfen reichlicher Überlegung und sollten niemals unter Zeitdruck erfolgen. Die für Unternehmen günstigen Regelungen im Erbschafts- und Schenkungsteuergesetz haben aber voraussichtlich nur noch bis zur nächsten Bundestagswahl bestand. Die nächsten Bundestagwahlen sind bekanntlich im Jahr 2013 – die neue Bundesregierung wird dann schon bald unter dem Druck stehen, das Erbschafts- und Schenkungsteuergesetz zu ändern.

 Es wird über strengere Übertragungsregeln beim betrieblichen Vermögen nachgedacht, da die Begünstigungen des Betriebsvermögens auch bei der Weitergabe von Privatvermögen an die nachfolgende Generation Anwendung finden.

Privates Kapitalvermögen kann zum Beispiel durch Gründung einer GmbH Co. KG steuerbegünstigt auf die nächste Generation übertragen werden. Die neu gegründete GmbH Co. KG wird mit dem Kapitalvermögen ausgestattet und die Kommanditanteile werden später auf die Kinder übertragen. Bei der richtigen Umsetzung der Übertragung kommen die Verschonungsregelungen für Betriebsvermögen zur Anwendung, so dass im Idealfall 100% steuerfrei auf die Kinder übergeht. Dabei werden noch nicht einmal die persönlichen Freibeträge der Kinder in Höhe von 400.000 Euro angegriffen.

 Diese Möglichkeit der Übertragung hat bereits der Bundesfinanzhof kritisiert. Es ist auch davon auszugehen, dass das Bundesverfassungsgericht das ebenso sieht. Ein Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesfinanzministerium kommt zu dem Ergebnis, dass die Begünstigung von Betriebsvermögen in diesem Umfang nicht gerechtfertigt ist.

 Konsequenz: Übertragungswillige Unternehmer sollten die derzeit noch günstige Gesetzeslage nutzen. Im Kalenderjahr 2012 kann man noch sicher von den aktuellen Vorteilen des Betriebsvermögens im Erbschafts- und Schenkungsteuergesetz profitieren.