Wer zu spät kommt, den bestraft das Finanzamt

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Achtung: Strafverfahren bei verspäteter Abgabe!

Haben Sie die Erklärung 2011 schon abgegeben? Nein? Dann lesen Sie bitte weiter! Die Frist zur Abgabe der Einkommensteuererklärung 2011 haben Sie verpasst, wenn Sie die Erklärung am 31.05.2012 noch nicht abgegeben haben. Nur wenn Sie  steuerlich beraten sind, können Sie trotzdem noch ruhig schlafen. Dieser privilegierte Personenkreis hat nämlich hierfür Zeit bis zum 31.12.2012.

Und eines gleich vorweg: Nein, das Finanzamt wird Sie nicht übersehen oder vergessen! Sie brauchen es also gar nicht darauf ankommen lassen. Denn das wird zukünftig unangenehm. Wieso?

Nicht nur Verspätungszuschläge fallen an, nein, Ihre Akte wird sogleich an die Straf- und Bußgeldstelle weitergeleitet! Eine Steuerverkürzung liegt nämlich auch dann vor, wenn die Steuer nicht oder nicht rechtzeitig festgesetzt wird. Strafrechtlich relevant wird das allerdings erst, wenn das sogenannte subjektive Moment hinzukommt, also vorsätzlich gehandelt wird.

Haben Sie vorsätzlich gehandelt, weil die verspätete Abgabe wegen Krankheit, fehlender Unterlagen oder Vergessen erfolgte? Mit dieser Frage werden wir uns zukünftig auseinander zu setzen haben. Bei wiederholt verspäteter Abgabe wird es sicherlich auch zunehmend schwieriger werden, den Vorsatz zu widerlegen.

Also bleibt Ihnen und uns nur Eines: Innerhalb der gesetzlichen oder der gewährten Frist die Erklärung abzugeben.

Das gilt natürlich auch für alle anderen Steuererklärungen oder Steueranmeldungen, vor allem USt-Voranmeldung. Also dran denken, rechtzeitig die Unterlagen in die Kanzlei zu bringen.