Ottokar: Eine schwere Prüfung steht bevor (Betriebsprüfung)

Selbst der so selbstbewusste Luigi versteckt sich. Theo Herberger erklärt Ottokar und
Bon Marie wie eine Betriebsprüfung abläuft und beantwortet ihre Fragen.

Wen betrifft es?
Alle Gewerbetreibenden und Freiberufler unterliegen der Betriebsprüfung. Das bedeutet, ein Betriebsprüfer kommt und schaut sich
die Buchführung und die Belege vor Ort an.

Was wird geprüft?
Geprüft werden alle Steuerarten (besonders Einkommen-, Körperschaft-, Umsatz- und Gewerbesteuer. Aber auch Schenkung oder Grunderwerbsteuer.)
Je nach Größe des Betriebes wird entweder alle drei Jahre regelmäßig oder sporadisch immer mal wieder drei Jahre geprüft. Der Prüfungszeitraum kann aber auch auf bis zu 5 Jahre ausgeweitet werden, wenn sich nicht unerhebliche Steuernachzahlungen
ergeben (schon ab EUR 1.500,- pro Jahr!).

Wo wird geprüft?
Nach dem Gesetz soll beim Steuerpflichtigen (Betrieb, Wohnung) geprüft werden. Geht dies z. B. aus Platzgründen nicht, wird im Amt geprüft. Nur in Ausnahmefällen soll beim Steuerberater geprüft werden. Oftmals ist das aber für alle Beteiligten die beste Lösung, da Auskünfte schnell erteilt und Fragen unkompliziert beantwortet werden können.

Wie sieht die optimale Vorbereitung aus?
Langfristig ist eine vollständige und korrekte Buchführung und Steuererklärung der beste Garant für eine „gelungene“ Betriebsprüfung.
Vor der Betriebsprüfung wird Ihr Steuerberater mit Ihnen eine Vorbesprechung machen und sich die Unterlagen noch einmal genau ansehen. Insbesondere Verträge bekommen im Rahmen der Betriebsprüfung eine immer größere Bedeutung.

Wie sieht der Ablauf aus?

  • Prüfungsanordnung: Diese erhalten Sie schriftlich vom Finanzamt – in der Regel mind. 4 Wochen vorher. Der Termin wird mit Ihnen und Ihrem Steuerberater abgestimmt.
  • Anfangsgespräch: Hier „beschnuppert“ man sich erst mal. Es werden die Unterlagen erklärt und die Arbeitszeiten des Prüfers geplant.
  • Mitwirkung: Gesetzlich sind Sie verpflichtet, Auskünfte zu erteilen und Einsicht in Unterlagen zu gewähren. Was das genau für Sie bedeutet, bespricht Ihr Steuerberater vor der Prüfung mit Ihnen.
  • Digitale Prüfung: Sie sind verpflichtet, bereits digital vorliegende Daten dem Prüfer auch auf entsprechend lesbaren Datenträgern zur Verfügung zu stellen. Für die Buchführungsunterlagen sorgt Ihr Steuerberater, für interne Daten wie z. B. Ihr Abrechnungsprogramm müssen Sie sorgen (Aufbewahrung 10 Jahre!). Die „digitale“ Betriebsprüfung macht es dem Prüfer viel leichter, große Datenmengen auf Auffälligkeiten zu durchsuchen.
  • Besprechungen: Je nach Länge der Prüfung – in der Regel nicht unter 1 Woche – es kann bei großen Betrieben aber auch Monate dauern – gibt es eine Besprechung am Ende oder zusätzlich schon Zwischenbesprechungen. Hier sollte Ihr Steuerberater immer dabei sein!

Die einzige Chance gegen die bösen Flüche von Bürograzia ist das Schutzschild, das der
Steuerberater mit seinen Zaubersprüchen errichtet.