Und dabei ist Sven Inventursson extra nach Deutschland ausgewandert, weil er gehört hat, dass es hier so ordentlich und genau zugeht. Jetzt droht Bürograzia ihn in der Luft zu
zerreißen.
Wer muss eine Inventur machen?
Jeder Unternehmer, der Wirtschaftgüter im Bestand hat, und eine Bilanz machen muss.
Was wird gezählt?
Gezählt, gemessen und/ oder gewogen werden Waren, aber auch Rohstoffe (z. B. Quarzsand bei einer Glasbläserei), Hilfsstoffe (z. B. Lötmaterial in der Kfz-Werkstatt, Büromaterial bei der Werbeagentur) und Betriebstoffe (z. B. Heizöl oder Flüssiggas)
Wann macht man Inventur?
Prinzipiell wird die Inventur zum Bilanzstichtag (meist der 31.12.) gemacht – eine Verschiebung um bis zu 10 Tage vor- oder nachher
wird anerkannt.
Es gibt aber auch Erleichterungen:
- Vor- oder nachverlegte Inventur: Die Inventur darf 3 Monate nach vorne bzw. 2 Monate nach hinten verlegt werden. In einer Ergänzungsrechnung muss allerdings der ermittelte Bestand auf Basis der zwischenzeitlichen Ein- und Verkäufe vor- bzw. zurück gerechnet werden.
- Permanente Inventur: Sie haben eine Lagerbuchführung mit einem Warenwirtschaftssystem? Dann sind Sie von der Pflicht zur Inventur zwar nicht befreit, Sie können die Inventur aber irgendwann im Jahr machen. Sie dient dann der Überprüfung der Richtigkeit Ihrer Lagerbuchhaltung.
- Stichproben-Inventur:Auch hier ist eine permanente Lagerbuchführung Voraussetzung. Die statistischen Verfahren und die Mindest-Stichproben sind genau fest gelegt.
Wie wird gezählt, gemessen und gewogen?
Prinzipiell ist wirklich jedes Wirtschaftsgut zu dokumentieren – heben Sie Ihre handschriftlichen Aufzeichnungen gut auf, der Prüfer will sie meist sehen!
Gleichartige Güter dürfen aber auch zu Gruppen zusammengefasst werden.
Ein Festwertverfahren, bei dem der tatsächliche Wert nur alle drei Jahre ermittelt werden muss, gilt allerdings nur für Roh-, Hilfs- und Betriebstoffe, nicht für Waren.
Natürlich gibt es schwierige Einzelfälle: Wie zähle, messe oder wiege ich etwa einen Sandberg? Auch werden häufig über das Jahr verteilt Waren bzw. Rohstoffe und Teile eingekauft, die dann in einer nicht mehr nachvollziehbaren Reihenfolge wieder verbraucht
werden. Hierfür gibt es vereinfachte Bewertungsverfahren.
Welcher Wert ist maßgebend?
Im Grundsatz wird mit dem Einkaufspreis bewertet. Ist dieser oder der Verkaufspreis der Ware gesunken kann eine Abwertung auf den sog. „niedrigeren Teilwert“ gemacht werden. Die Vorschriften sind hier genau und streng. Allein eine lange Lagerdauer führt noch
nicht zur Abwertung. Handelt es sich um Güter, die der Mode unterliegen, ist aber die lange Lagerdauer zumindest ein Indiz für den Wertverlust. Gerade an dieser Stelle tobt oft der Kampf in der Betriebsprüfung.
Unterliegt Ihr Betrieb der Prüfung durch einen Wirtschaftsprüfer, ist dieser verpflichtet unter anderem eine Plausibilitätsprüfung Ihrer Inventur vorzunehmen.
Sven übersteht die Prüfung mit einigen wenigen Blessuren und verständigt sofort seine
isländische Verwandtschaft, dass er erfolgreich die Plausibilitätsprüfung absolviert hat
und ab jetzt mit dem Titel Bachelor of Inventory angesprochen werden möchte.