Nachdem die EDV, das Internet und die E-Mails aus dem geschäftlichen Alltag nicht mehr weg zu denken sind, folgt nun auch die Finanzverwaltung diesem Trend zum papierlosen Büro.
Das hat zur Folge, dass bilanzierende Unternehmer spätestens ab dem Wirtschaftsjahr 2013 ihre Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung nach der amtlich vorgeschriebenen Gliederung, der so genannten „Taxonomie“, elektronisch an das Finanzamt übermitteln müssen. Die Abgabe der Bilanz in Papierform entfällt.
Grundsätzlich kann die elektronische Übermittlung der E-Bilanz bei kalendergleichem Wirtschaftsjahr ab 2012 (bzw. bei abweichendem Wirtschaftsjahr ab 2012/2013) erfolgen. Sie müssen übermittelt werden für alle Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2012 beginnen.
Was ist zu tun?
Wenn Sie Ihren Steuerberater mit der Erstellung Ihrer Buchführung beauftragt haben, sind Sie diese Sorge los. In diesem Fall erledigen wir alle notwendigen Anpassungen.
Als Selbstbucher müssen Sie die Taxonomie mit Ihrer Buchführung und Gliederungstiefe abgleichen. Gerne unterstützen wir Sie dabei. Gemeinsam können wir Ihr Rechnungswesen prüfen und notwendige Anpassungen vornehmen. Dabei sollte Ihr Software-Hersteller mit eingebunden werden. Mit diesem sollte abgestimmt werden, ob und in wieweit er hier schon tätig war.
Wenn sich bestimmte, von der Finanzverwaltung geforderte Informationen (sog. „Mussfelder“) nicht aus der Buchführung ableiten lassen, können Auffangpositionen genutzt werden. Einige große EDV-Systeme, wie z.B. SAP, nehmen ihre Aufteilung über Buchungsschlüssel und weniger über Konten vor. Daher plant die Finanzverwaltung die Beibehaltung dieser Auffangpositionen. Die Nutzung der Auffangpositionen führt also nicht zu einem erhöhten Betriebsprüfungsrisiko. Auch sind Hinzuschätzungen seitens des Finanzamtes nicht gerechtfertigt.
Achten müssen Sie in Zukunft auf die Zuordnung des Wareneinkaufs. Hier muss unterschieden werden, ob die eingekaufte Ware zur Herstellung eines neuen Produkts verwendet wird (Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe) oder unbearbeitet weiter verkauft wird (Waren). Hier wurde in der Vergangenheit meist keine klare Abgrenzung vorgenommen.
Detaillierter müssen nun auch die Beziehungen zu den Gesellschaftern erfasst werden. Hier ist eine klare Abgrenzung zu den übrigen Geschäften erforderlich. Bisher wurde in der Regel keine Abgrenzung vorgenommen, ob die Mieten an Mitgesellschafter gezahlt wurden oder an fremde Dritte. Hier müssen Sie jetzt folgendermaßen aufteilen:
Miete und Pachtaufwendungen für unbewegliche Wirtschaftsgüter:
- Miete und Pacht für unbewegliche Wirtschaftsgüter an Mitunternehmer
- Miete und Pacht für unbewegliche Wirtschaftsgüter an Gesellschafter
- Übrige/nicht zuordenbare Miete und Pacht für unbewegliche Wirtschaftsgüter
Die Mieten für bewegliche Wirtschaftsgüter, z.B. Maschinenmiete, sind in der gleichen Weise zu unterteilen.
Halten Sie eine Beteiligung an einer anderen Gesellschaft, sind nun folgende Unterscheidungen erforderlich:
Beteiligungen:
- Beteiligungen an Personengesellschaften
- Beteiligungen an Kapitalgesellschaften
Stille Beteiligungen
- Typische stille Beteiligung
- Atypische stille Beteiligung
Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht:
- Ausleihungen an Personengesellschaften
- Ausleihungen an Kapitalgesellschaften
- Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, nicht nach Rechtsform zuordenbar
Diese Unterscheidungen sind nur beispielhaft. Es ist notwendig, das Buchungsverhalten auf die neuen Anforderungen anzupassen.
Was hat das Finanzamt davon?
Es wurde bereits viel über den Nutzen des Finanzamtes von der elektronischen Übermittlung der Daten spekuliert. Hier wurde die Vermutung geäußert, dass bei übermäßiger Nutzung der Auffangpositionen das Betriebsprüfungsrisiko steigt. In diesem Bereich hat die Finanzverwaltung bereits Entwarnung gegeben. Sicher ist, dass durch die elektronische Übermittlung die Unternehmer vergleichbarer werden. Abweichungen gegenüber ähnlichen Betrieben können zu Nachfragen führen.
Nach den Erfahrungen mit der Anlage EÜR, die eine Vorstufe der E-Bilanz ist, können wir sicher etwas durchatmen. Die Auswirkungen waren doch kaum spürbar.
Unser Tipp:
- Unter www.esteuer.de reinklicken (offizielle Seite mit weiteren Informationen (z.B. Ansicht der Taxonomie)
Gerne helfen die delfi-net Steuerberater, Ihre Buchführung fit für die E-Bilanz zu machen.