Alle Jahre wieder: Warenbestand und „halbfertige“ Arbeiten Teil 1

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Die Bilanz wird immer auf einen bestimmten Zeitpunkt aufgestellt (meist der 31.12.) Das „richtige“ Leben richtet sich aber nicht nach diesem Datum. Daher müssen zum Bilanzstichtag ein evtl. vorhandener Warenbestand und die noch nicht fertigen Arbeiten aufgenommen werden.

Teil 1: Der Warenbestand

Gezählt, gemessen und/oder gewogen werden Waren, aber auch Rohstoffe (z. B. Stahl), Hilfsstoffe (z. B. Lötmaterial, Büromaterial) und Betriebsstoffe (z. B. Heizöl).

Prinzipiell wird die Inventur zum Bilanzstichtag gemacht – eine Verschiebung um bis zu 10 Tage vor- oder nachher wird anerkannt.

Es gibt aber auch Erleichterungen:

Vor- oder nachverlegte Inventur

Die Inventur darf 3 Monate nach vorne bzw. 2 Monate nach hinten verlegt werden. Achtung: Hier ist eine recht komplizierte Ergänzungsrechnung notwendig.

Permanente Inventur

Sie haben eine Lagerbuchführung mit einem Warenwirtschaftssystem? Dann können Sie die Inventur irgendwann im Jahr machen. Sie dient der Überprüfung der Richtigkeit Ihrer Lagerbuchhaltung und ist Pflicht!

Stichproben-Inventur

Auch hier ist eine permanente Lagerbuchführung Voraussetzung. Die statistischen Verfahren und die Mindest- Stichproben sind genau fest gelegt.

Prinzipiell ist wirklich jedes Wirtschaftsgut zu dokumentieren – heben Sie Ihre handschriftlichen Aufzeichnungen gut auf, der Prüfer will sie meist sehen!

Für bestimmte Güter gibt es Sonderregelungen – etwa für „Schüttgüter, gleichartige Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe“.

Im Grundsatz wird mit dem Einkaufspreis bewertet. Ist dieser oder der Verkaufspreis der Ware gesunken, kann eine Abwertung auf den sog. „niedrigeren Teilwert“ gemacht werden. Gerade an dieser Stelle tobt oft der Kampf in der Betriebsprüfung.