KfW-Gründercoaching

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Mit dem KfW-Gründercoaching bekommen Existenzgründer kompetente Starthilfe: Gründungszuschuss ausgeschöpft, Geschäft läuft. So einfach ist das meist nicht: Häufig fangen die Probleme eines selbstständigen Unternehmers nach der Gründung erst richtig an. Neben dem Tagesgeschäft ist die Selbstständigkeit voranzutreiben. Ein Steuerberater als zuverlässiger  Ansprechpartner kann dabei Hilfestellung bei der Abarbeitung leisten und dient als Ratgeber für Planungen und Maßnahmen. Neben betriebswirtschaftlichen Themen, wie Finanzierung und ausreichende Liquidität, spielen häufig das Marketing und der Vertrieb eine große Rolle – und gerade Gründer müssen hier fokussieren. Umso wichtiger ist es, von vornherein auf die richtigen Maßnahmen zu setzen und sich kompetenten Rat einzuholen. Aber schauen Sie weiter:

Als vorrangiges Förderprogramm zur Unterstützung von Gründern und Jungunternehmen hat sich das sogenannte KfW-Gründercoaching etabliert. Dies bedeutet für den Gründer, dass ihm ein qualifizierter Coach unmittelbar nach der Gründung zur Seite steht. Aus Sicht von Fördermittel-Experten ist dieses Programm in vielen Fällen ideal, denn der geringe Eigenanteil (siehe Tabelle) schont die Liquidität gerade in der Anfangsphase der Existenzgründung. Nach bisherigen Schätzungen wurde des KfW-Gründercoaching 2010 von ca. 30.000 Gründern in Anspruch genommen, das bedeutet, dass bestenfalls jeder fünfte Gründer, der mit Gründungszuschuss gefördert wurde, die Vorteile nutzen konnte. Die Laufzeit des Programms KfW-Gründercoaching ist bisher bis Ende 2013 vorgesehen.

Es gibt noch eine weitere Variante des KfW-Gründercoachings.  Diese umfasst eine 50 Prozentbezuschussung, maximal 3.000 Euro, und hat als wesentliche Voraussetzung, dass der Gründer weniger als fünf Jahre am Markt tätig ist. Ihre Fragen hierzu und zum KfW-Gründercoaching beantwortet Ihr Steuerberater und die die Kfw.

Wichtig: Der Antrag auf die Gewährung eines Zuschusses zu den Beratungskosten ist auf jeden Fall vor Abschluss eines Coachingvertrags zu stellen. Ansonsten gibt es keine „kohle“ Das Coaching kann innerhalb von 12 Monaten ab Erteilung der Zusage in Anspruch genommen werden.

Nach Beendigung des Coachings erstellt der Steuerberater einen schriftlichen Abschlussbericht, in dem die Inhalte des Coachings sowie die wesentlichen Ergebnisse wiedergegeben werden. Er reicht die notwendigen Unterlagen bei der KfW ein, diese prüft die eingereichten Unterlagen und veranlasst die Auszahlung direkt an den Berater (bei vereinbarter Abtretung).

Hier im Einzelnen: