Fahrtenbuch führen oder nicht – das ist hier die Frage

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Wollen Sie ein Fahrtenbuch führen oder die private Nutzung nach der 1%-Regelung versteuern? Diese Frage stellt sich bei jeder Anschaffung eines neuen Firmenfahrzeugs.

Alle Fahrzeuge unterliegen grundsätzlich der 1%-Regelung, wenn Sie erfahrungsgemäß für private Zwecke genutzt werden können. Ausgenommen sind z.B. Fahrzeuge, die über typische Einbauten (Werkstattwagen) verfügen.

Wer ist betroffen?

– alle Unternehmer, die ihren Geschäftswagen für private Fahrten und/oder für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nutzen

– alle Arbeitnehmer, die vom Arbeitgeber einen Firmenwagen zur Verfügung gestellt bekommen und diesen auch privat nutzen dürfen

Folgende Punkte sind bei der Entscheidung heranzuziehen, ob die Fahrtenbuchmethode oder die 1%-Regelung für Sie am günstigsten ist:

–  gefahrene Kilometer

–  Umfang der Privatnutzung

–  Höhe des Bruttolistenpreises des Fahrzeugs

–  Neuwagen oder Gebrauchtfahrzeug

–  Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte

–  Art der betrieblichen Fahrten (z.B. Es liegen viele kurze Einzelfahrten vor, die alle im Fahrtenbuch vermerkt werden müssen und damit wird die Führung des Fahrtenbuches sehr zeitaufwendig.)

Praxisbeispiele: Welche Methode ist günstiger?

In unseren Fallbeispielen haben wir immer mit einer Einkommensteuerbelastung von 35% gerechnet.

Fall 1

Bruttolistenpreis des Fahrzeugs 30.000,00 EUR, Kfz-Aufwendungen 10.000,00 EUR im Jahr, bei einer jährlichen Fahrleistung von 20.000 km waren 5.000 km privat (= 25%)

1% – Regelung Fahrtenbuchmethode

1% des Listenpreises                        300,00 EUR
Kfz-Kosten im Jahr                             10.000,00 EUR
für Abschreibung, Tanken,
Reparaturen, Steuern und
Versicherung
pro Jahr                                              3.600,00 EUR            davon Privatanteil 25%                       2.500,00 EUR
Einkommensteuer (35%)            1.260,00 EUR            Einkommensteuer (35%)                      875,00 EUR

 

Fall 2

Der Firmenwagen ist ein Gebrauchtfahrzeug mit Anschaffungskosten von 40.000,00 EUR. Der Bruttolistenpreis im Falle der Neuanschaffung beträgt 80.000,00 EUR. Kfz-Aufwendungen 15.000,00 EUR im Jahr, bei einer jährlichen Fahrleistung von 30.000 km waren 3.000 km privat (= 10%)

1% – Regelung Fahrtenbuchmethode

1% des Listenpreises                        800,00 EUR            Kfz-Kosten im Jahr                             15.000,00 EUR                        für Abschreibung, Tanken,
Reparaturen, Steuern und
Versicherung
pro Jahr                                              9.600,00 EUR            davon Privatanteil 25%                       1.500,00 EUR
Einkommensteuer (35%)            3.360,00 EUR            Einkommensteuer (35%)                      525,00 EUR

Welche Methode günstiger ist, muss von Fall zu Fall entschieden werden. Die 1%-Regelung ist einfach, aber häufig die teurere Lösung. Ein Fahrtenbuch zu führen, ist in der Regel aufwendig, aber über die Jahre der Nutzung des Firmenwagens können Sie häufig einen hohen Steuerbetrag sparen. Wird ein Fahrtenbuch geführt, sind in der Buchhaltung die Kosten für dieses Fahrzeug getrennt zu erfassen, damit die jährlichen Kfz-Kosten ermittelt werden können.

Die einmal gewählte Methode können Sie nur zum Jahreswechsel ändern. Wenn Sie sich im Laufe des Geschäftsjahres einen neuen Firmenwagen anschaffen, können Sie die Methode zur Ermittlung des Privatanteils neu festlegen.

Wie Sie ein Fahrtenbuch richtig führen und auf welche Fallstricke Sie achten müssen, lesen Sie in einer unserer nächsten Beiträge.