Eine normale Gehaltserhöhung kostet Steuern und Sozialversicherung. Nutzen Sie deshalb die Möglichkeiten der steuer- und sozialversicherungsfreien Zuwendungen.
1. Gesundheitsförderung
Tun Sie etwas für die Gesundheit Ihrer Arbeitnehmer. Das kommt nicht nur dem Mitarbeiter, sondern dem Betrieb zu Gute. Es gibt einen Freibetrag für Leistungen des Arbeitgebers bis zu € 500,00 jährlich je Arbeitnehmer unter folgenden Voraussetzungen:
· Die Leistungen müssen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden.
· Begünstigt sind auch Zuschüsse des Arbeitgebers an Arbeitnehmer, die diese für extern
durchgeführte Maßnahmen aufwenden.
· Die Maßnahmen müssen den fachlichen Anforderungen der Krankenkassen zur Prävention gerecht werden. Das sind folgende Handlungsfelder zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustandes sowie Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung:
- Bewegungsprogramme / Reduzierung von Bewegungsmangel
- Ernährung / Vermeidung Mangel- und Fehlernährung und Übergewicht
- Stressbewältigung und Entspannung
- Suchtmittelkonsum / Förderung des Nichtrauchens, Reduzierung Alkoholkonsum.
2. Benzin- und andere Warengutscheine
Interessant ist auch, Warengutscheine an verdiente Mitarbeiter auszugeben – etwa für Benzin (bei Drittunternehmen) oder für Produkte aus dem eigenen Betrieb. Für die Einlösung von Gutscheinen im eigenen Unternehmen gilt üblicherweise ein Rabattfreibetrag von 1.080 Euro pro Jahr. Warengutscheine, die Mitarbeiter bei einem Dritten einlösen können (Tankstelle), sind bis zu einem Wert von 44 Euro im Monat abgabenfrei. Dieser Gutschein muss bestimmte Formvorschriften berücksichtigen. Bei uns erhalten Sie entsprechende Vorlagen.
3. Vorteil private PC-Nutzung und Handy
Ebenfalls steuer- und sozialversicherungsfrei ist, dem Mitarbeiter einen Computer auch für den privaten Gebrauch zu Hause zu überlassen. Bitte beachten: Der PC muss im Besitz des Unternehmens bleiben; er wird dem Arbeitnehmer vom Betrieb nur leihweise zur Verfügung gestellt. Selbst die Kosten für die private Internetnutzung lassen sich dem Mitarbeiter steuerfrei ersetzen.
4. Zuschuss für Kindergarten
Bar- oder Sachleistungen des Arbeitgebers, um nicht schulpflichtige Kinder von Mitarbeitern in Kindergärten oder vergleichbaren Einrichtungen unterzubringen, sind nicht lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig. Achtung: Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, den Originalbeleg über die entstandenen Kosten von Ihren Mitarbeitern zum Lohnkonto zu nehmen.
5. Fortbildung finanzieren
Trainings- und Entwicklungsmaßnahmen (beispielsweise ein Rhetorik- oder Managementkurs) können interessierten Mitarbeitern steuer- und sozialversicherungsfrei angeboten werden. Voraussetzung ist, dass diese Maßnahmen im überwiegenden betrieblichen Interesse des Arbeitgebers stehen. In einem derartigen Fall profitiert unter dem Gesichtspunkt des lebenslangen Lernens sowohl der Mitarbeiter als auch das Unternehmen von der Qualifikationsmaßnahme.
Das ist keine abschließende Aufzählung. Wir unterstützen Sie gern und zeigen Ihnen auf, wie Sie Ihren Mitarbeitern etwas Gutes tun können und dabei Lohnsteuer und Sozialversicherung sparen.