Für Privatpersonen: Aufbewahrungsfristen für Ihre Unterlagen

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WP/StB Wolfgang Stephan

von WP / StB Wolfgang Stephan, WSR Steuerberatung Filderstadt,
www.wsr-steuerberatung.de

Entrümpeln schafft nicht nur Platz, es befreit auch oftmals die Seele und sollte deshalb regelmäßig durchgeführt werden. Die Frage ist nur, was werfe ich weg und was muss ich noch aufbewahren? Wir haben für Sie hierzu eine kleine Übersicht erstellt und diese nach der Dauer der Aufbewahrung gegliedert.

 

Zwei Jahre ab Ende des Rechnungsdatums aufzubewahren sind:

alle Handwerkerrechnungen (ansonsten droht ein Bußgeld bis zu EUR 500).

Rechnungen über  Neuwaren wegen der Gewährleistungsfrist (§§ 437, 438 BGB).

Drei Jahre aufbewahren sollten Sie:

alle Kontoauszüge. Zum einen kann in diesem Zeitraum das Finanzamt einen Kontobeleg für eine Ausgabe, die steuerlich abgesetzt werden sollte, anfordern. Zum anderen unterliegen fast alle Alltagsgeschäfte, wie der Kauf von Haushaltsgegenständen, Möbeln oder Elektrogeräten, einer dreijährigen gesetzlichen Verjährungsfrist. Innerhalb dieser Frist kann der Verbraucher mit einem entsprechenden Kontoauszug beispielsweise die Begleichung der zugehörigen Rechnung nachweisen

Fünf Jahre aufbewahren sollten Sie:

alle Baurechnungen. Die Gewährleistungsfrist im Bau beträgt 5 Jahre nach BGB).

Alle Steuerbescheide und eingereichte Steuerunterlagen, auch wenn es hier keine Pflicht dazu gibt. Die Bescheide sind nämlich häufig für die Beantragung staatlicher Hilfen – beispielsweise für Elterngeld oder Pflegegeldzahlungen – nötig oder werden von vielen Institutionen wie Banken als Einkommensnachweis gewertet. Viele Steuerbescheide sind zudem nur vorläufig und sollten so lange zur Verfügung stehen, bis sie endgültig rechtskräftig werden.

Sechs Jahre aufzubewahren sind:

alle Aufzeichnungen und Unterlagen über die den Überschusseinkünften zu Grunde liegenden Einnahmen und Ausgaben, wenn die positive Summe der Einkünfte EUR 500.000 übersteigt.

Dauerhaft aufbewahren sollten Sie insbesondere:

  • Bankunterlagen,
  • Immobilienkaufverträge,
  • Unterlagen zu Spar- und Darlehensverträgen, Geldanlagen und Kredite über die gesamte Vertragslaufzeit.
  • Versicherungsdokumente wie Policen und Nachträge.
  • Arbeitsverträge, Gehaltsunterlagen, Nachweise über Arbeitslosigkeit, Sozialversicherungsbeiträge sowie Zeugnisse, Ausbildungs- und Studienzeiten (bis der Rentenanspruch geklärt und bestätigt wurde), Schul- und Ausbildungszeugnisse, Rentenbescheide,
  • Urteile, Mahnbescheide und Prozessakten.
  • Geburts- und Heiratsurkunde,
  • Personalausweis, Pässe, Führerschein, Kraftfahrzeugschein und -brief
  • Unterlagen rund um den Erwerb von Wohneigentumsbestätigungen,
  • ärztliche Gutachten, Sterbeurkunden von Familienangehörigen,

Bitte kontaktieren Sie uns bei Fragen! Nur entrümpeln beziehungsweise fachgerecht entsorgen, müssen Sie selber!

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