von WP/StB Wolfgang Stephan, WSR Steuerberatung Filderstadt www.wsr-steuerberater.de
Nach einem langen, heissen Sommer folgt ein strenger kalter Winter. Wir müssen uns rüsten. Ansonsten werden die Anderen kommen und uns ein Vermögen für Heizenergie abverlangen. Feuer und Eis, das ist das Thema, mit dem wir uns auseinandersetzen müssen.
Nur, welche Rüstung schützt uns vor dem nahenden Feind? – Es ist das sich nicht verzehrende Feuer, mit modernen Worten: Der Einsatz erneuerbarer Energien.
Diese senken den Energieverbrauch teilweise sehr drastisch und sichern dadurch eine dauerhafte Einsparung an Energiekosten. Natürlich erfordert dies eine beträchtliche Investition, die auch nicht jeder flüssig hat. Deshalb gibt es Förderprogramme von Bund und Ländern in Form von:
- Sanierungszuschüssen
- Verbilligten Zinsen für Ihre Investitionskredite
- Tilgungsaussetzungsjahren und
- Tilgungszuschüssen.
Gefördert wird unter anderem von der KfW, der BAFA und den L-Banken.
Die Förderungen unterscheiden sich, je nachdem wie energieeffizient Ihr Wohnraum nach der Sanierung ist. Beispiele für Förderungen sind:
- Die Kreditzinsen für den Bau oder den Kauf eines KfW-Effizienzhauses 70 oder eines Hauses mit noch besserem energetischem Standard betragen derzeit für einen maximalen Kreditbedarf von 50.000 Euro pro Wohneinheit nur 0,75% mit einer Zinsbindung von 10 Jahren.
- Der Tilgungszuschuss für ein KFW-Effizienzhaus 55 beträgt derzeit 5% des Darlehensbetrags maximal EUR 2.500. Ab dem 01.04.2016 entfällt die Förderung für den Standard „KfW-Effizienzhaus 70“. Dafür wird – neben den bereits bestehenden KfW-Effizienzhaus 55 und 40 – ein weiterer Standard „KfW-Effizienzhaus 40 Plus“ mit einem attraktiven Tilgungszuschuss angeboten. Der Förderhöchstbetrag pro Wohneinheit wird von 50.000 Euro auf 100.000 Euro angehoben. Für die 20- und 30-jährigen Kreditlaufzeiten wird eine 20-jährige Zinsbindungsvariante eingeführt.
- Der Investitionszuschuss für eine energieeffiziente Sanierung für ein Energieeffizienzhaus 55 berägt seit 01.08.2015 30% der förderfähigen Investition, maximal 30.000 Euro.
Die Zahl nach dem Begriff „KfW-Effizienzhaus“ gibt an, wie hoch der Jahresprimärenergiebedarf (Qp) in Relation (%) zu einem vergleichbaren Neubau nach den Vorgaben der Energieeinsparverordnung (EnEV) sein darf. Ein KfW- Effizienzhaus 55 verbraucht somit weniger Energie als ein KfW- Effizienzhaus 70.
Wichtig ist, dass nicht jede Bank ein KfW-Darlehen abwickeln kann. Zudem sollten Sie sich informieren, inwieweit die Maßnahmen nur durch Fachfirmen durchgeführt werden dürfen. Wie bei allen Fördermitteln gilt, dass der Antrag vor Beginn der Maßnahme gestellt sein muss.
Haben Sie alles beachtet und die Maßnahmen erfolgreich durchgeführt, sind Sie gerüstet wenn der Winter naht.