Glossarium Tributum – Steuerrecht für Anfänger

eingetragen in: Blogpunkt Unternehmer

Steuern sind Geldleistungen, die nicht eine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen…“ So steht es in der Abgabenordnung (AO)– quasi dem Grundgesetz der Steuern. Auf Deutsch: Durch die Zahlung von Steuern erhalten Sie keinen Anspruch auf eine individuelle Dienstleistung. So weit so gut – natürlich kommen wir in den Genuss aller staatlichen Dienstleistungen wie der Landesverteidigung oder der Bildungspolitik (ja, ich weiß, Genuss ist sehr definitionsbedürftig – ein ander mal ).

Und da wir eine soziale Nation sind, genießt auch derjenige die Vorteile, der gerade nicht selbst in der Lage ist Steuern zu zahlen – zu Recht wie wir finden.

Der Staat darf Steuern zur Einnahmeerzielung erheben – auch das steht in der AO. Davon macht er ausgiebig Gebrauch.

Er hat den Zweck der Steuern aber auch „politisiert“. Das nennt man „Lenkungsfunktion“. Ziel: unerwünschtes Verhalten soll vermieden werden.

Sie kennen das von der Tabaksteuer oder der Benzinsteuer.

Was haben wir also gelernt?

  1. Von der Benzinsteuer werden keine Autobahnen gebaut – aber die Einnahmeerzielungsabsicht des Staates ist gut ungesetzt.
  2. Die Benzinsteuer soll uns dazu bringen, nicht mehr mit dem Auto zum Briefkasten zu fahren.

Da stellt sich mir nur noch eine Frage:

Ist der Steuersatz bei den persönlichen Steuern (Lohnsteuer, Einkommensteuer,…) mit immerhin bis zu 42 % (ohne Gewerbesteuer) jetzt der Einkommenserzielung geschuldet oder soll uns das von irgendetwas (der Arbeit???) abhalten?

Lieber Herr Schäuble – wenn Sie irgend wann einmal wieder über Deutschland statt über Griechenland nachdenken…

Share