„Steuern sind Geldleistungen, die nicht eine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen…“ So steht es in der Abgabenordnung (AO)– quasi dem Grundgesetz der Steuern. Auf Deutsch: Durch die Zahlung von Steuern erhalten Sie keinen Anspruch auf eine individuelle Dienstleistung. So weit so gut – natürlich kommen wir in den Genuss aller staatlichen Dienstleistungen wie der Landesverteidigung oder der Bildungspolitik (ja, ich weiß, Genuss ist sehr definitionsbedürftig – ein ander mal ).
Und da wir eine soziale Nation sind, genießt auch derjenige die Vorteile, der gerade nicht selbst in der Lage ist Steuern zu zahlen – zu Recht wie wir finden.
Der Staat darf Steuern zur Einnahmeerzielung erheben – auch das steht in der AO. Davon macht er ausgiebig Gebrauch.
Er hat den Zweck der Steuern aber auch „politisiert“. Das nennt man „Lenkungsfunktion“. Ziel: unerwünschtes Verhalten soll vermieden werden.
Sie kennen das von der Tabaksteuer oder der Benzinsteuer.
Was haben wir also gelernt?
- Von der Benzinsteuer werden keine Autobahnen gebaut – aber die Einnahmeerzielungsabsicht des Staates ist gut ungesetzt.
- Die Benzinsteuer soll uns dazu bringen, nicht mehr mit dem Auto zum Briefkasten zu fahren.
Da stellt sich mir nur noch eine Frage:
Ist der Steuersatz bei den persönlichen Steuern (Lohnsteuer, Einkommensteuer,…) mit immerhin bis zu 42 % (ohne Gewerbesteuer) jetzt der Einkommenserzielung geschuldet oder soll uns das von irgendetwas (der Arbeit???) abhalten?
Lieber Herr Schäuble – wenn Sie irgend wann einmal wieder über Deutschland statt über Griechenland nachdenken…