Spätestens ab dem 1.1.2017 müssen elektronische Kassen u.a. jeden Geschäftsvorfall einzeln aufzeichnen können. Betriebsprüfer werden darauf ein besonderes Auge werfen. Was Sie jetzt tun sollten, um keine Steuernachzahlungen zu riskieren, erfahren Sie in diesem Video.
Steuer-Erklärvideo des Monats August: „Elektronische-Kassen: Diese verschärften Anforderungen kommen auf Sie zu“
eingetragen in: Kanzleiblog, Steuer-Erklärvideo des Monats