Qualifiziertes und gesundes Personal

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Die wichtigste Ressource eines Unternehmens

von Alfred Sarkiss, Unternehmensberatung für Betriebliches Gesundheitsmanagement, Starnberg – www.ub-sarkiss.de

Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) ist vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und der größer werdenden Lücke qualifizierter Arbeitskräfte am externen Arbeitsmarkt eine der größten aktuellen Herausforderungen für Unternehmen. BGM avanciert dadurch zu einer wichtigen Top-Management-Aufgabe. Im Rahmen des BGM sind eine Vielzahl von Themengebieten vorstellbar, insbesondere die Umsetzung gesetzlicher Verpflichtungen wie zB physische und psychische Arbeitssicherheits-/-schutzvorschriften und freiwillige unternehmerische Leistungen.

Was viele Arbeitgeber noch nicht wissen: Auch die Psyche der Mitarbeiter/innen genießt gemäß § 5 III Nr. 6 ArbSchG (Arbeitsschutzgesetz) gesetzlichen Arbeitsschutz. Berufsgenossenschaften haben inzwischen damit begonnen, Prüfungen vorzunehmen. Auch Krankenkassen und Rentenversicherungsträger werden Unternehmer künftig nach der psychischen Gefährdungsbeurteilung befragen, insbesondere wenn Krankenfälle vorliegen, die auf psychisches Belastungspotenzial schließen lassen.

Was ist zu tun? Es sind psychische Gefährdungsbeurteilungen der Arbeitsplätze in Bezug auf Stress, Druck und Belastung durchzuführen. Bereits ein sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer löst den gesetzlichen Anspruch aus, die Kleinst-Unternehmer-Regelung gilt hier nicht. Die Dokumentation darüber sollte der Unternehmer auf Verlangen vorlegen können. Bußgelder bis zu 25 T€ und Schadensersatzforderungen sind möglich.

Was wird begutachtet? Weder soll der Unternehmer diskreditiert noch die Psyche der Beschäftigten “durchleuchtet” werden. Das psychische Belastungspotenzial der aktuell und zukünftig Beschäftigten am Arbeitsplatz soll minimiert werden. Die Vorgehensweise könnte, in Anlehnung an den Leitfaden der GDA (Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie; Arbeitsprogramm Psyche), c/o BMAS (Bundesministerium für Arbeit und Soziales) und zB an die Bayerische Gewerbeaufsicht “Musterdokumentationshilfe für die betriebliche Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen”, wie folgt aussehen:

a. Workshop mit allen Entscheidungsträgern und/oder Abteilungsleitern, sowie vorhandener Organe, die die Interessen der Arbeitnehmer vertreten, zur Definition der betrieblichen Arbeitstätigkeiten anhand des Organigramms u.ä.m. Ergebnis sollte die Festlegung der Tätigkeitsbereiche sein und wie viele Arbeitnehmer/Beschäftigte aus dem jeweiligen Tätigkeitsbereich zu interviewen sind.

b. Interview anhand eines (anonymisierten) Fragebogens.

c. Repräsentative Arbeitsplatzbeobachtungen.

d. Auswertung der Ergebnisse anhand eines Analyse-Tools.

e. Präsentation der Ergebnisse.

f. Erarbeitung von Handlungsanweisungen gemeinsam mit der Unternehmensleitung ggfls. auch anderen Entscheidungsträgern.

g. Überprüfung des Erfolges.

h. Dokumentationen.

 

Nach der Auswertung wird sichtbar, wo im Unternehmen ein psychisches Gefährdungspotenzial vorliegt. Die Auswertung belegt transparent, worin die psychische Gefährdung im jeweiligen Arbeitsbereich besteht. Es werden Maßnahmen vereinbart, die der festgestellten Gefährdung entgegenwirken.

Nach Durchführung der Bewertung, der vereinbarten Maßnahmen und der erstellten Unternehmens‐Dokumentation sind die gesetzlichen Anforderungen erfüllt und die Maßnahme damit abgeschlossen. Die Handlungen und Dokumentationen sollten einer Prüfung durch Krankenkassen, Frühverrentungskassen, Berufsgenossenschaften und Gewerbeaufsicht standhalten.

Wird die Überprüfung gefördert? Unternehmer, die den KMU-Kriterien der EU entsprechen, können Förderprogramme beantragen, wenn ein bei der jeweils zuständigen Behörde akkreditierter/zertifizierter/gelisteter Berater tätig wird. Die Zuschüsse betragen von 50% bis zu 90 % der förderfähigen Bemessungsgrundlage.

Pflicht und Kür: Neben der Erfüllung der gesetzlichen Pflichten kann das Instrument bei geeigneter weitergehender Befragung auch Zusatznutzen für den Unternehmer generieren: das Personal fühlt sich durch die Befragung wertgeschätzt und darf (anonymisierte) Verbesserungsvorschläge weitergeben. Ein sich verbesserndes Betriebsklima, ein positiver Beitrag zur Produktivität, ein geringerer Krankenstand und geringerer Absentismus wird folgen. Das Instrument eignet sich auch als Ausgangspunkt für weitere Maßnahmen im BGM.

5 Tipps für Unternehmer:

  • Überprüfen Sie die Fehlzeiten Ihrer Mitarbeiter hinsichtlich Art, Ursache und Dauer um ihr unternehmerisches Risiko einschätzen zu können
  • Je nach Art und Höhe des Risikos empfiehlt sich eine kurz gefasste bis umfangreiche Gefährdungsbeurteilung
  • Etablieren Sie ein Betriebliches Gesundheitsmanagement um Mitarbeiter gesünder, qualifizierter, motivierter und leistungsstärker zu halten
  • Lassen Sie sich über die gesetzlichen Pflichten hinsichtlich Arbeitssicherheit aufklären
  • Machen Sie aus der gesetzlichen Pflicht eine unternehmerische Tugend.

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