Im Dienste unserer Kunden: Wir legen gegen jeden Einkommensteuerbescheid Einspruch ein!

eingetragen in: Kanzleiblog

Das Steuerrecht ist ja ach so kompliziert. Daher werden vor den Finanzgerichten viele Musterklagen gegen steuerrechtliche Normen und wegen verfassungsrechtlicher Bedenken geführt. Dieses Phänomen nutzen wir jetzt noch stärker für unserer Mandanten aus.

Daher legen wir ab sofort für unsere Kunden gegen jeden (!) Einkommensteuerbescheid Einspruch ein mit dem Verweis auf das entsprechende zutreffende  Verfahren.

Ein Beispiel aus der Vergangenheit: Die Musterklage gegen die Kürzung der „Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte“!

So sind Sie sicher, das bei einem erfolgreichen Musterverfahren Sie die Vorteile daraus auch „mitnehmen“ können.