Luigi und Sophia haben sich beim Rechtsanwalt Rat geholt. Zum Glück konnte er gut vermitteln und hat trotz aller Eifersucht und Trennungsschmerz die beiden zur Vernunft gebracht.
So regeln sie den Unterhalt und das Sorgerecht einvernehmlich. Und lassen sich von Artax beraten, was es steuerlich zu beachten gibt.
Die Details der steuerrechtlichen Auswirkungen der Scheidung sind so umfangreich, dass sie auf dieser Rückseite keinen Platz haben. Deshalb sind hier die häufigsten Fragen zusammen gestellt, die im Einzelfall zu diskutieren und auf ihre Konsequenzen zu prüfen sind.
1. Wann wird die Steuerklasse bei Arbeitnehmern geändert?
Eine bestimmte Steuerklasse besitzen Sie immer für ein volles Kalenderjahr. Zwar können Sie mitten im Jahr die Steuerklasse wechseln, die gilt dann aber immer rückwirkend seit dem 1. Januar des betreffenden Jahres. Nach einer Trennung müssen Sie die Steuerklasse zum Beginn des nächsten Kalenderjahres ändern. Die neue Steuerklasse
haben Sie also immer ab dem 1. Januar, der auf die Trennung folgt.
Nach dem Scheidungsjahr erhalten die Ehegatten wieder die Steuerklassen für Singles, nämlich Steuerklasse 1 oder, im Fall der Kinderbetreuung, die Steuerklasse 2.
2. Ist im Scheidungsjahr noch Zusammenveranlagung möglich?
Grundsätzlich ja, aber die steuerlich vorteilhafte Zusammenveranlagung ist im Scheidungsjahr nur möglich, wenn die Ehegatten mindestens einen Tag in diesem Jahr zusammen gelebt haben. Aufgrund der Trennungszeit vor der Scheidung ist das zwar unwahrscheinlich, kann aber durch einen Versöhnungsversuch (selbst wenn er fehlgeschlagen ist) begründet werden.
Beide (Ex-)Ehegatten müssen allerdings der Zusammenveranlagung zustimmen.
3. Welche Kosten kann ich von der Steuer absetzen?
Scheidungskosten und damit zusammenhängende Rechtsstreitigkeiten sind zum Teil als außergewöhnliche Belastungen abzugsfähig.
Abhängig von der Höhe Ihres zu versteuernden Einkommens tragen Sie dabei einen Prozentteil der Kosten selbst.
4. Wie wirken sich die Unterhaltszahlungen auf die Steuerlast aus?
Bei der Ermittlung des unterhaltsrelevanten Einkommens werden die Steuern vom Einkommen abgezogen. Grundsätzlich wird vom tatsächlichen Nettoverdienst ausgegangen, d.h. dass Sie grundsätzlich (nur) die tatsächlich gezahlten Steuern vom Einkommen abziehen können.
Davon gibt es natürlich auch Ausnahmen, die individuell geklärt werden.
5. Kann ich Unterhaltszahlungen von der Steuerlast abziehen?
Die Unterhaltszahlungen für den Ehegatten mindern die Steuerschuld.
Die Unterhaltszahlungen für die Kinder nicht, da es zum Ausgleich den Kinderfreibetrag bzw. das Kindergeld gibt.
6. Wie werden Steuernachzahlungen bzw. Erstattungen aufgeteilt?
Um das auszurechnen, sind unterschiedlichste Faktoren zu berücksichtigen, Vergleichsberechnungen durchzuführen und eine Quote zu ermitteln. Am besten Sie kommen zu uns, damit wir das für Sie individuell berechnen.
„Also wir lassen uns ganz bestimmt niemals scheiden“ seufzt Bon Marie angesichts
dieser Regelungen. „Vor allem weil wir dazu ja erst ein Mal heiraten müssen“ lacht
Ottokar und gibt seiner Liebsten einen dicken Schmatz.