Wie viel ist Ihnen die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter wert?

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Jedes Jahr das gleiche. Die Mitarbeiter kommen zu Ihnen und erwarten eine Gehaltserhöhung. Für den Unternehmer kommt das teuer und oft bleibt den Mitarbeitern Netto nur wenig übrig.

Nutzen Sie besser die steuerfreien Zuwendungen und tun Sie Ihren Mitarbeitern dabei noch etwas Gutes. Eine Möglichkeit stellen wir Ihnen hier vor:

Seit dem Jahr 2008 kann der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern bis zu 500 Euro jährlich im Rahmen der Gesundheitsförderung steuerfrei zuwenden. Gefördert werden dabei besondere Maßnahmen des Arbeitgebers zur Gesundheitsförderung seiner Arbeitnehmer.

Von der Lohnsteuer und Sozialversicherung sind dabei solche Arbeitgeberleistungen befreit, die den Anforderungen des Fünften Sozialgesetzbuchs entsprechen. Der Arbeitgeber kann damit seinen Arbeitnehmern die folgenden Leistungen gewähren bzw. Maßnahmen zu deren Gunsten durchführen:

  • Maßnahmen, die der Vorbeugung oder Reduzierung arbeitsbedingter Belastungen dienen (z. B. Massagen, Rückengymnastik).
  • Maßnahmen zur Förderung der individuellen Stressbewältigung (z. B. Kurse zur individuellen Stressbewältigung am Arbeitsplatz).
  • Maßnahmen und Aktionen zur Suchtprävention (Rauchfreiheit, Nüchternheit am Arbeitsplatz).
  • Maßnahmen für eine vom Arbeitgeber gewährte gesundheitsgerechte Gemeinschaftsverpflegung oder entsprechende Aktionen (z. B. Vermeidung von Fehlernährung, Übergewichtsreduktion, Küchenpersonalschulung, Informations- und Motivationskampagnen).

Die gesetzliche Neuregelung soll die Bereitschaft der Arbeitgeber erhöhen, Maßnahmen der allgemeinen und betrieblichen Gesundheitsförderung für Arbeitnehmer selbst durchzuführen oder finanziell zu unterstützen. Begünstigt sind alle Arbeitnehmer, auch Ehegatten, Geringverdiener und Gesellschafter-Geschäftsführer. Nicht begünstigt ist die Übernahme von Mitgliedsbeiträgen für Sportvereine oder Fitnessstudios.

Die Leistungen können durch den Arbeitgeber in Form von Sach- oder Barlohn gewährt werden, wobei jeweils die Zweckbindung der Vorschrift eingehalten werden muss. Der Arbeitgeber muss die Kosten (z. B. für Gesundheitskurse oder physiotherapeutische Behandlungen) damit nicht unmittelbar selbst an den Veranstalter oder Physiotherapeuten zahlen, sondern kann dem Arbeitnehmer auch entsprechende Aufwendungen mit der Gehaltsauszahlung ersetzen.

Bis zur Höhe des Freibetrags von 500 Euro pro Arbeitnehmer und Kalenderjahr bleiben die Leistungen des Arbeitgebers lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei. Die Steuerbefreiung ist allerdings davon abhängig, dass die Leistungen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden und keine Umwandlung des bestehenden Gehalts erfolgt.

So tun Sie Ihren Mitarbeitern etwas Gutes und beugen Krankheitsausfällen vor. Doch auch wenn die Anfangseuphorie groß ist und die Mitabeiter die Leistungen gern in Anspruch nehmen, ist oft eine dauerhafte Umstellung der Lebensgewohnheiten erforderlich. Dazu ein Tipp: Umfragen zufolge erhöht die Zuzahlung des Mitarbeiters zu einer Maßnahme das Durchhaltevermögen.