Ottokar: Wer hat Angst vor Virginia Reisswolf? (Digitale Buchführung)

Was für eine Aufregung! Belege werden abgeschafft, alles nur noch eingescannt und digital?
Wie soll man sich das vorstellen – so ganz ohne Papier. Und ist das nicht gefährlich, wo bleibt da die Sicherheit, wenn alle Daten im Internet verfügbar sind?
Unternehmer Wolters lässt sich von seinem Steuerberater aufklären und seine Belege lauschen aufmerksam, um auch ja keine Information zu verpassen.

Die stressfreie Buchführung mit digitaler Belegübertragung
Die Möglichkeit, die Buchführung online abzuwickeln, gibt es schon seit einiger Zeit und es sind reichlich positive Erfahrungen dazu vorhanden. Für Sie als Mandanten ist es ganz einfach, denn Sie brauchen nur Ihre Belege zu scannen oder zu faxen, so dass sie dem Steuerbüro digital zur Verfügung stehen.
Nutzen Sie die Chancen dieser bequemen und sicheren Abwicklung und schlagen Sie ein neues Kapitel in der Zusammenarbeit mit dem Steuerbüro auf.

Was erwartet Sie bei der Umstellung?
Vorbereitend sind einige organisatorische Maßnahmen notwendig:

  • die notwendige Software ist in Ihrem Unternehmen zu installieren und wird Ihnen in der Regel von Ihrem Steuerberater zur Verfügung gestellt,
  • sofern noch nicht vorhanden, ist ein Scanner anzuschaffen
  • der Online Zugang zu ihrer Buchführung wird geschaffen,
  • Sie erhalten eine kurze Einführung in das Programm.

Mit der installierten Hard- und Software haben wir dann die Struktur geschaffen, um die Arbeitsabläufe zu standardisieren.

Was ändert sich jetzt für Sie als Mandanten?

  • Belege gehen nicht mehr im Pendelordner außer Haus sondern bleiben im Unternehmen,
  • Sie scannen oder faxen täglich oder wöchentlich, wie mit uns abgesprochen,
  • Sie können die Belege jederzeit digital oder in Papierform einsehen,
  • zusätzlich steht Ihnen immer die aktuelle Auswertung online zur Verfügung.

Sie können zusätzliche Angebote nutzen

  • Weitere Vorteile liegen in der Möglichkeit, ein effektives Mahnwesen zu betreiben, weil die Buchführung sehr aktuell ist,
  • darüber hinaus können bei Fälligkeit offene Eingangsrechnungen elektronisch bezahlt werden, d. h. Sie können mit den Ergebnissen der von uns erstellten Buchführung in Ihrem Organisationsablauf weiter arbeiten. Steuerberater und Mandant bearbeiten quasi einen Datenbestand in einem Buchführungsprogramm,
  • zusätzliche Auswertungen zum Beispiel zur Planung und Erfolgskontrolle lassen sich problemlos einrichten.

Natürlich hat sich auch die Arbeitsweise im Steuerbüro geändert. Z. B. kann jetzt täglich oder wöchentlich bei den entsprechenden Mandanten gebucht werden und der Termindruck zur Umsatzsteuerfälligkeit sinkt. Tippfehler bei der Erfassung der Rg-Nr. oder beim Betrag gehören der Vergangenheit an und wir können zügig Auskunft geben, weil alle Belege sofort am Bildschirm abrufbar sind.

Nach der ersten Eingewöhnungsphase und der Bereinigung kleinerer „technischer Schwierigkeiten“ hören wir seitens unserer Mandanten, die sich für diese Art der Buchführung entschieden haben, nur positive Aussagen.

Gern zeigen wir Ihnen, wie Sie von der Online-Buchführung profitieren.

Die Belege atmen erleichtert auf als sie erfahren, dass sie natürlich noch weiter
gebraucht werden. Und jetzt sogar ein viel ruhigeres Dasein führen können, weil nicht
dauernd jemand den Ordner auf und zu klappt und ihn durchwühlt, um mal wieder
einen der Belege heraus zu suchen. So bleiben sie schön sauber und ordentlich und die
Arbeit übernehmen ihre digitalen Brüder und Schwestern.