Kennen Sie Dora Maar? Nein? Schade. Denn Dora Maar war eine äußerst interessante Persönlichkeit und
Photographin der 40-er und 50-er Jahre in Frankreich. Sie hatte außergewöhnliche künstlerische Fähigkeiten
und war zudem sehr attraktiv – was auch Pablo Picasso zu schätzen wusste und die Dame sogleich zu seiner
Geliebten nahm.
Dora Maar verstarb 1997 im zarten Alter von 90 Jahren und hinterließ weder Kinder noch nähere Verwandte.
Dafür hinterließ sie ein Vermögen von insgesamt 227 Mio. Francs – und ein Testament aus dem Jahr 1958.
Leider waren die darin bedachten Erben längst vor ihr verstorben. Das Testament war folglich nichtig, es erben
in so einem Fall die Angehörigen nach der gesetzlichen Erbfolge. Sind in Frankreich keine Erben bis sechsten
Grades vorhanden, erbt der Staat.
Der Nachlassverwalter wollte dem Staat das Erbe nicht gönnen und beauftragte Erbensucher, die tatsächlich in
Kroatien und Frankreich Cousinen fünften und sechsten Grades aufstöberten. Diese erbten jedoch „nur“ 20
Millionen Francs. 60% des Nachlasses holte sich der Staat über die Erbschaftsteuer, der Rest ging an den
Nachlassverwalter, die Erbensucher und diverse Notare und Anwälte.
Um ähnliche Fälle zu vermeiden, sollte ein Testament regelmäßig überprüft werden, ob es noch aktuell ist. Wir
raten hierzu mindestens alle drei Jahre. Denn Veränderungen bei Vermögen und Personen im Laufe der Jahre
sind der Normalfall und können oftmals nicht beeinflusst werden. Nicht selten nennen Testamente Gegenstände,
die zwischenzeitlich verkauft oder vernichtet sind oder eben Personen, die längst verstorben sind. Wer bereits
weiß, wer als zweiter Erbe der erstrangig eingesetzten und evt. vorversterbenden Person Erbe sein soll, kann
diesen in seinem Testament auch gleich als Ersatzerben einsetzen.
Lachender Dritter bei veralteten Testamenten ist oftmals der Staat über den Einbehalt der Erb-schaftsteuer. Dies
zu vermeiden muss bei der Abfassung des Testaments mit an vorderster Stelle stehen. Hätte Dora Maar gewusst,
dass ihre gesamten Kunstwerke verscherbelt werden müssen, nur um die Erbschaftsteuer bezahlen zu können,
hätte sie sich vermutlich trotz ihres gesegneten Alters noch mehrere Jahre lang im Grabe herumgedreht.