Elektroautos und was von der Steuererleichterung bleibt

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Nach dem Willen des Bundesverkehrsministers Peter Ramsauer sollen im Jahr 2020 eine Million umweltverträgliche Elektroautos über unsere Straßen rollen. Bisher sind nur eine verschwindent geringe Zahl von 5.700 Autos in Deutschland angemeldet.   Durch steuerliche Vorteile sollen ab 2013 sowohl  private Personen als auch Unternehmen zum Erwerb eines Elektroautos animiert werden.  Die rechtlichen Grundlagen dafür sind im Jahressteuergesetz 2013 enthalten, das noch vom Bundesrat verabschiedet werden muss.

Geplant ist eine 10 jährige Befreiung von der KFZ-Steuer für reine Elektro-Autos. Die bisherige Steuerbefreiung gilt nur für einen Zeitraum vom 5 Jahren. Daneben soll die Berechnung des privaten Nutzungsanteils bei Firmenwagen nach der 1%-Regel auf der Basis einer verminderten Bemessungsgrundlage erfolgen. Aus dem Kaufpreis der Elektromobile,  sollen die Kosten für die Batterie herausgerechnet werden, die für die deutlich höheren Anschaffungskosten verantwortlich ist. Sonst wären Fahrer von Elektromobilien gegenüber Fahrern von herkömmlichen Fahrzeugen bei der Berechnung des Eigenverbrauches deutlich im Nachteil. Genau genommen handelt es sich bei dieser Regelung also nicht um einen steuerlichen Anreiz sondern nur um die Verhinderung eines steuerlichen Nachteils.

Allein durch diese steuerlichen Anreize wird das Ziel von einer Million E-Mobilen wohl nicht erreicht werden.