Wussten Sie, dass es für Kleinstkapitalgesellschaften Erleichterungen für die Veröffentlichung von Jahresabschlüssen gibt?

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Führen Sie Ihr Unternehmen in Form einer GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) und erfüllen Sie folgende Voraussetzungen, wie

Umsatzerlöse unter EUR 700.000
Bilanzsumme bis EUR 350.000
Anzahl Ihrer Mitarbeiter unter 10 Angestellte,

und diese Voraussetzung treffen an 2 aufeinanderfolgenden Bilanzstichtagen zu, dann können Sie in Zukunft von Erleichterungen bei der Veröffentlichung Ihres Jahresabschlusses profitieren. 

Sie haben die Wahl, Ihren Jahresabschluss wie bisher im Internet (www.unternehmensregister.de) zu veröffentlichen. Neu ist, dass sie eine stark verkürzte Bilanz nur zur Hinterlegung beim Unternehmensregister einreichen können. Im Fall der Hinterlegung kann die Öffentlichkeit Ihren Jahresabschluss nur auf Antrag und gegen Gebühr eine Kopie Ihrer Bilanz einsehen. 

Außerdem wurden für die Aufstellung des Jahresabschlusses einige Erleichterungen eingeführt, wie z.B.

Verzicht auf die Erstellung eines Anhangs
Aufstellung einer verkürzten Bilanz
Rechnungsabgrenzungsposten können weggelassen werden

Die Neuregelung soll schon für Geschäftsjahre gelten, deren Abschlussstichtag nach dem 31.12.2012 liegt.