Was Du geerbt von Deinen (Groß-) Eltern – Steuern sparen über drei Generationen

eingetragen in: Blogpunkt Unternehmer

Bei der Weitergabe von Vermögen wird in vielen Fällen nur die nächste Generation bedacht. Eltern geben ihr Vermögen meist an die eigenen Kinder weiter. Wer nur ein Kind und größeres Vermögen hat, muss in vielen Fällen Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer zahlen. Vergessen wird häufig, dass auch Enkelkinder bei der Übertragung von den Großeltern einen Freibetrag von 200.000 € in Anspruch nehmen können.

Meistens verfällt dieser aber ungenutzt. Stattdessen wird das Vermögen vollständig auf die Kinder übertragen und löst damit Steuer aus. Beim Übergang von den Kindern auf die Enkel fällt ein weiteres Mal Steuerbelastung an, sobald die Freibeträge überschritten sind.

Beispiel:

Herr Denkanmorgen verfügt über ein Geldvermögen von 600.000 €, das er seinem Sohn schenken möchte. Der Sohn ist Vater eines Kindes. Schenkt er seinem Sohn den ganzen Betrag wird Schenkungsteuer i. H. v. 22.000 € fällig. Bezieht er seinen Enkel mit 200.000 € ein, bleibt die komplette Schenkung steuerfrei!

Solange der Enkel noch minderjährig ist, sind seine Eltern für die Verwaltung der geschenkten Gelder verantwortlich. Danach kann der Enkel frei über das Vermögen verfügen.

Aber nicht nur im Fall der Schenkung, insbesondere bei der Gestaltung Ihres Testaments sollten Sie diese Gestaltungsmöglichkeit nutzen. Der Vorteil: Während die Verfügungsmacht über das Vermögen bei der Schenkung spätestens mit Volljährigkeit auf die Enkel übergehen muss, können Sie im Testament über das Instrument der Testamentsvollstreckung einen späteren Zeitpunkt fest legen.

Auch wenn die Kinder die geschenkten Mittel in voller Höhe für Investitionen (z. B. Hausbau) benötigen, kann eine Einbeziehung der Enkel steuerlich für alle Beteiligten eine sinnvolle Alternative sein. Denn richtig gestaltet spart die Familie durch die Einbeziehung der Enkel in den Übertragungsvorgang zunächst Schenkungsteuer. Anschließend reduzieren Sie durch ein Darlehen der Enkel an ihre Eltern zusätzlich ihre Einkommensteuer.

Zu beachten bleibt aber, dass die Finanzverwaltung an solche Gestaltungen zwischen „nahen Angehörigen“ erhöhte Anforderungen stellt. Gerne zeigen Ihnen die delfi-net Steuerberater Ihre individuellen Möglichkeiten an Hand einer simulierten Berechnung Ihrer Steuerbelastung  in einem Beratungsgespräch auf.