Die alte (Papier-)Lohnsteuerkarte wurde letztmalig für das Kalenderjahr 2010 ausgegeben. In 2011 sollte bereits ursprünglich die „Elektronische Lohnsteuerkarte“ eingeführt werden. Aufgrund von Fehlern bei der technischen Umsetzung wurde der Start mehrfach verschoben. Aber mit dem 01.01.2013 soll es jetzt mit einer Einführungsphase losgehen.
Was ist für Sie als Arbeitgeber wichtig?
Zum Abruf Ihrer Arbeitnehmer-Daten benötigen Sie die Identifikationsnummer und das Geburtsdatum des Arbeitnehmers. Ab dem 01.11.2012 können Sie den Abruf für Abrechnungen ab 2013 bereits testen.
Da die bisherigen Einführungsversuche in der Praxis gescheitert sind, gilt für das neue Verfahren ein Einführungszeitraum bis zum 31.12.2013. In der Einführungszeit können Sie frei entscheiden, wann Sie mit der Nutzung beginnen und ob Sie das Verfahren zunächst nur für einen Mitarbeiter oder gleich für mehrere Mitarbeiter nutzen möchten. Spätestens im Dezember 2013 müssen Sie die ELStAM (die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale) abrufen.
Bis zum elektronischen Abruf gelten die Lohnsteuerkarte 2010 und etwaige Ersatzbescheinigungen für 2011 bis 2013 weiter.
Wichtig: Sie als Arbeitgeber können im Einführungszeitraum nach dem erstmaligen Abruf der elektronischen Daten 6 Monate auf die Anwendung verzichten. Nutzen Sie diese Zeit und lassen Sie die Daten von Ihren Arbeitnehmern auf Abweichungen prüfen. Unter www.formulare-bfinv.de hat die Finanzverwaltung die „Bescheinigung zur Überprüfung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) zur Verfügung gestellt. Die 6-Monats-Frist gilt selbst dann, wenn Sie erst im Dezember 2013 erstmalig abrufen.
Wenn Sie Ihre Lohnabrechnungen bei uns im Steuerbüro erstellen lassen, übernehmen wir den elektronischen Abruf der Daten für Sie. Die Daten zur Überprüfung durch Ihre Arbeitnehmer werden wir Ihnen im Laufe des Jahres 2013 zuschicken.
Welche Punkte sind für Arbeitnehmer wichtig?
Ereignisse, die bei der Meldebehörde registriert werden, werden im Zuge des neuen Verfahrens automatisch an die Finanzverwaltung zur Änderung der persönlichen Lohnsteuerabzugsmerkmale übermittelt. Bei Eheschließung wird zum Beispiel die Steuerklasse 4/4 unterstellt, wenn beide Ehegatten Arbeitnehmer sind. Sie müssen nur etwas unternehmen, wenn Sie eine andere Steuerklassenkombination wünschen.
Ihre eigenen elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale können Sie ab dem 01.11.2012 unter www.elsteronline.de abrufen. Dazu müssen Sie sich mit Ihrer Identifikationsnummer registrieren.
Für das ELStAM-Verfahren sind Freibeträge zum Beispiel für Ihre Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte neu zu beantragen. Die neuen Anträge finden Sie unter www.formulare-bfinv.de oder fordern Sie sie bei uns im Steuerbüro an. Die zuvor bescheinigten Beträge in 2013 gelten nur bis zum Einsatz des ELStAM-Verfahrens im Einführungszeitraum.