Ottokar: Schluchzen und Strahlen beim Steuerbezahlen!

Keiner zahlt gern Steuern, aber ist eine Nachzahlung wirklich immer schlimmer als eine Erstattung? Artax erklärt den Hintergrund.

OttokarJuni2013

Erstattung oder Nachzahlung- wie kommt das eigentlich?

Warum müssen einige Steuerpflichtige „immer“ nachzahlen, während die anderen „immer“ eine Erstattung vom Finanzamt erhalten?

Na ja, das „immer“ ist meist eher gefühlt. Meist erinnert man sich ja eher an die unangenehme Nachzahlung. Die Erstattung geht so im Haushalt „unter“.

Der Grund, dass es überhaupt Abweichungen zwischen den geleisteten Vorauszahlungen und der Steuererklärung gibt, ist, dass die Einkommensteuer eine Jahressteuer ist. Alle Einkünfte innerhalb eines Jahres werden zusammen gerechnet und dann besteuert. Da der „arme“ Staat natürlich nicht ein ganzes Jahr auf sein Geld warten will, gibt es Vorauszahlungen auf die Steuer.

Bei Angestellten und Beamten passiert das über die Lohnsteuer, die ihr Arbeitgeber monatlich schon einbehalten muss. Damit diese Vorauszahlungen möglichst genau „passen“, sind in den Lohnsteuertabellen, nach denen die monatlichen Abzugsbeträge berechnet werden, schon jede Menge Abzugsbeträge berücksichtigt, die einer Gruppe von Steuerpflichtigen zustehen. Daher gibt es auch verschiedene Lohnsteuertabellen und damit verschiedene „Lohnsteuerklassen“ für unterschiedliche Personengruppen (verheiratet/ nicht verheiratet/ Beamte). Bei der Wahl der Steuerklasse stellen Sie oft schon die Weichen für eine Erstattung oder Nachzahlung am Ende des Jahres!

Die Unternehmer und Vermieter zahlen keine Lohnsteuer, sie entrichten vierteljährlich Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer (ESt). Diese werden vom Finanzamt nach den Einkünften der letzten abgegebenen Steuererklärung berechnet. Da die Einkünfte nicht jedes Jahr gleich hoch sind, „passt“ das nicht jedes Jahr wieder. Auch hier kommt es zu Zahlungen bzw. Erstattungen.
Ihr Steuerberater hat die Aufgabe, Ihre Vorauszahlungen zu überwachen und unter Umständen an die veränderten Bedingungen anzupassen.
Wichtig dafür ist, dass Sie Ihren Steuerberater aktiv darüber informieren, wenn sich Änderungen abzeichnen. Das gilt besonders, wenn Sie Vermieter und/ oder Angestellter sind!

Im Gegensatz zu seinen „Unternehmermandanten“ sieht Ihr Steuerberater ja Ihre „Buchführung“ nicht jeden Monat.

Das Gute: Ihr Steuerberater behält den Überblick und Sie erleben keine bösen Überraschungen! So lassen sich Tränen vermeiden!