Alle Unternehmer müssen Ihre Jahressteuererklärungen ab dem Veranlagungszeitraum 2011 an das Finanzamt elektronisch übermitteln. Eine Steuererklärung in reiner Papierform mit den altbekannten Steuerformularen ist für Unternehmer nur in wenigen Ausnahmefällen, zum Beispiel bei Betriebsaufgabe im Laufe des Jahres, möglich.
Für die elektronische Einreichung der Jahressteuererklärungen beim Finanzamt stehen zurzeit grundsätzlich zwei Verfahren zur Verfügung, und zwar die authentifizierte Übermittlung und die nicht authentifizierte Übermittlung der Daten.
Diese beiden Verfahren unterscheiden sich in folgenden Punkten. Bei der authentifizierten Übermittlung ist eine vorherige einmalige Registrierung beim Finanzamt nötig, weil die späteren Jahressteuererklärungen nicht mehr vom Steuerpflichtigen unterschrieben werden. Die Registrierung übernehmen wir für Sie im Steuerbüro.
Im nicht authentifizierten Verfahren muss der Steuerpflichtige dagegen die komprimierte Steuererklärung unterschrieben an das Finanzamt senden. Dieses Verfahren gibt es für die Abgabe der Einkommensteuererklärung bereits seit einigen Jahren auf freiwilliger Basis. Neu ist ab diesem Jahr die verpflichtende Abgabe der Steuererklärungen für Unternehmer.
Einkommensteuererklärung
Alle Steuerpflichtigen, die Gewinneinkünfte erzielen, sind ab der Einkommensteuererklärung 2011 zur elektronischen Abgabe verpflichtet. Hierunter fallen Land- und Forstwirte, Gewerbetreibende und selbstständig Tätige.
Andere Jahressteuererklärungen
Unternehmer und Körperschaften müssen nun auch für die Umsatzsteuer, die Körperschaftsteuer und die Gewerbesteuer ihre Jahreserklärungen elektronisch übermitteln. Gleiches gilt für Feststellungserklärungen.
Im Unterschied zur Einkommensteuererklärung müssen diese Erklärungen authentifiziert übermittelt werden. Die hierzu erforderliche Registrierung unter www.elsteronline.de wurde inzwischen vereinfacht.
Wichtiger Hinweis:
Als Vorbote zur elektronischen Bilanz ist die Anlage EÜR (Einnahmen-Überschuss-Rechnung) bereits für das Jahr 2011 mit der Jahressteuererklärung elektronisch zu übermitteln.
Bilanzen sowie Gewinn- und Verlustrechnungen hingegen müssen erstmals für das Wirtschaftsjahr 2013 – also regelmäßig im Jahr 2014 – elektronisch übermittelt werden. Für das Wirtschaftsjahr 2012 ist die Abgabe in Papierform somit noch zulässig.
Die Finanzverwaltung baut den elektronischen Weg massiv aus. Ziel in den kommenden Jahren ist die vollkommene elektronische Bearbeitung der Steuerfälle inklusive Schriftverkehr (Anfragen, Belegübersendung, Einsprüche usw.). Mit der elektronischen Einreichung der Steuererklärungen und ab 2013 der Bilanzen werden Ihre Daten nachts über die Großrechner der Finanzämter laufen und zahlreichen Plausibilitätsprüfungen unterzogen. Die Chancen der Finanzämter Steuerverkürzungen zu verhindern oder Betrugsfälle aufzudecken erhöhen sich damit deutlich.
Zum konkreten Arbeitsablauf und der weiteren Vorgehensweise für die Steuererklärungen 2011 werden wir Sie auf dem Laufenden halten. Auf Grund einiger technischer Schwierigkeiten seitens der Softwarehersteller und seitens der Finanzverwaltung gibt es bei der Umsetzung dieser Vorgaben noch Probleme.
Es bleibt sehr spannend, wie sich dieses Thema in den nächsten Wochen entwickeln wird.