Mehr Geld für Aushilfen ab 2013

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Minijobber können ab dem nächsten Jahr mehr verdienen.

Die Verdienstgrenze steigt um € 50 von € 400 auf € 450. Gleichzeitig werden die Verdienstgrenzen für Mitarbeiter in der Gleitzone (bisher € 400 bis € 800) auf € 850 angehoben.
Ebenfalls geändert haben sich die Regelungen zur Rentenversicherungspflicht für Minijobs. Neue “Minijobs” ab dem 01.01.2013
sind rentenversicherungspflichtig. Der Arbeitnehmer kann sich jedoch auf schriftlichen Antrag befreien lassen.

Für Beschäftigungsverhältnisse, die vor dem 01.01.2013 begonnen haben, besteht bis zum 31.12.2014 Bestandsschutz.