Hoffentlich keine Fata Morgana

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WP/StB Wolfgang Stephan

WSR Steuerberatung Hörbelt Stephan, Filderstadt – www.wsr-steuerberatung.de

Die 1%-Regelung in Bezug auf die Versteuerung der privaten Kfz-Nutzung ist seit vielen Jahren ein Ärgernis auf mehreren Ebenen. Zudem wurden die Auswüchse der Steuergestaltung bei der Kfz-Nutzung von der Finanzverwaltung erbarmungslos beseitigt. Aus Beratersicht handelt es sich um eine Wüstengegend, die kaum bestellt, bzw. gestaltet werden kann.

Was ist das Problem? Erst muss der Unternehmer 1% des Bruttolistenpreises pro Monat versteuern und zwar von dem ursprünglichen Neupreis des Fahrzeugs  inklusive aller Sonderausstattungen.  Dann ist dieser Betrag noch um die Umsatzsteuer von 19% zu erhöhen. Dabei war das doch schon ein Bruttobetrag! Naja, das können wir nur hinnehmen, verstehen, müssen wir es nicht.

Das ist aber noch nicht genug! Zu diesem einen Prozent kommt dann aber noch die Fahrt Wohnung- Betrieb dazu, und zwar mit 0,03% pro Entfernungskilometer. Auch hierauf war die Umsatzsteuer mit 19% hinzuzurechnen. Sie lesen richtig: War!

Jetzt hat der Bundesfinanzhof in einem jüngst veröffentlichten Urteil eine kleine Wolke in die Wüste geschickt. Er hat nämlich  entschieden, dass die Verwendung des Dienstwagens bei einem Unternehmer nicht als unentgeltliche Wertabgabe umsatzsteuerpflichtig ist. Wieso? Der Unternehmer hat ja einen unternehmerischen Grund seinen Betrieb aufzusuchen. Denn ein Unternehmer begibt sich in seinen Betrieb mit dem Ziel, dort unternehmerisch tätig zu sein. Sie lesen immer nur Unternehmer? Stimmt! Der Angestellte erfüllt mit der Fahrt ins Büro eine vertragliche und damit eigene, nichtunternehmerische  Pflicht.

Die Fahrt in den Betrieb ist für den Unternehmer somit keine private Fahrt mehr – derzeit aber nur umsatzsteuerlich! OK, aber was ist mit der Heimfahrt? Die ist doch eindeutig privat, oder? Ja, sagt der BFH, das stimmt, tritt aber in den Hintergrund.

Naja, wir wollen nicht meckern, ist es doch eine kleine Oase in der Sandwüste „Private Kfz-Nutzung“. Hoffen wir, dass es keine Fata Morgana bleibt.