Eltern werden ist nicht schwer – Elternzeit gestalten aber sehr

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Steuerberaterin Kerstin Heinsohn

von StBin Kerstin Heinsohn, Dr. Heinsohn Partner Hamburg + Boizenburg, www.heinsohnpartner.de

 

Auch als Selbständige(r) können Sie Elterngeld und Mutterschaftsgeld in Anspruch nehmen. Wir sagen Ihnen worauf Sie achten sollten:

1. Die lieben Finanzen

Maßgebend für die Höhe des Elterngeldes ist der Gewinn des letzten abgeschlossenen Jahres vor der Elternzeit (also z. B. Geburt 2015, Gewinn 2014).

Sollte dieser bei Antrag des Elterngeldes noch nicht vorliegen, gibt es zunächst erst einmal vorläufige Zahlungen – erst nach Einreichung der steuerlichen Gewinnermittlung wird endgültig abgerechnet.

Achtung:

Einnahmen während der Elternzeit, die Ihnen persönlich zurechenbar sind, können bei der Berechnung des Elterngeldes zu Kürzungen führen.

Achten Sie also am Besten insbesondere als Einzelkämpfer(in) (ohne Angestellte) darauf, dass während der Elternzeit keine Honorare/ Umsätze anfallen.

Haben Sie Angestellte oder Partner werden Umsätze, die direkt diesen zugeordnet werden können, nicht mit einbezogen – Dokumentation ist hier Ihr wichtigstes Hilfsmittel.

Sie haben zusätzlich einen Anspruch auf Mutterschafts – / Vaterschaftsgeld: 70 % des bisherigen Einkommens für 6 Wochen vor und 8 Woche nach der Geburt.

Hier ist die Berechnungsgrundlage der letzte Gewinn, auf dessen Basis Ihre Krankenkasse den Beitrag berechnet hat – eine rechtzeitige Gestaltung (Vorziehen von Einnahmen soweit möglich) bringt also auch hier bares Geld.

Voraussetzung ist allerdings, dass Sie als Ersatzkassenmitglied den allgemeinen Beitragssatz zur Krankenkasse gewählt haben bzw. als privat Versicherte(r) Ihren Tarif entsprechend gestalten.

2. Präsent bleiben

Sie wollen nach der Elternzeit wieder durchstarten?

Dann sollten Sie dafür sorgen, dass Sie bei Ihren Kunden und Geschäftspartnern „auf dem Schirm“ bleiben. Auch dies gilt wieder besonders für Einzelkämpfe(r).

Hier ist Kommunikation das Gebot Ihrer Wahl.

Informieren Sie Ihre Mitarbeiter und Geschäftspartner, sowie die Kunden rechtzeitig v o r der Geburt. Auch während Ihrer „Auszeit“ können Sie Infos verteilen, z. B. auch über Social Media Kanäle.

Sorgen sie zudem für eine saubere Übergabe laufender Aufträge/ Projekte an Ihre Vertretung (Partner/ Mitarbeiter). Machen Sie Ihre Kunden mit Ihrer Vertretung persönlich bekannt.

3. Organisation ist alles

Nicht nur zu Hause werden Sie sich gewissen organisatorischen Herausforderungen stellen müssen – ein Kind kann den Alltag ja ganz schön durcheinander wirbeln.

Um Ihr Kind wollen Sie sich gerade in der ersten Zeit sicher persönlich kümmern.

Im Betrieb gilt aber das Delegationsprinzip.

Achtung:

Viele Selbständige „schieben“ diese Delegation. „Nach der Geburt ist immer noch Zeit genug, bin ja dann eh zu Hause und das Kind schläft ja auch viel“.

Das kann sein, muss aber nicht. Erledigen Sie das Thema lieber vorher – sicher ist sicher.

Ihre Mitarbeiter sollten genau wissen, was wer wann zu tun hat.

Denken Sie auch an entsprechende Vollmachten (Bank, Passwörter für die EDV, etc.).

Wenn Sie diese Dinge vorher regeln, können Sie sich dann ganz auf Ihren Nachwuchs konzentrieren – insbesondere, wenn die Nächte manchmal sehr kurz sind.

Bei der Vorbereitung z. B. der notwendigen Anträge hilft Ihr Steuerberater gern.

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