Freibetrag für Pflegeleistungen
Nach § 13 Abs. 1 Nr. 9 Erbschaftsteuergesetz bleiben 20.000,00 Euro erbschaftsteuerfrei, wenn Erben den Erblasser unentgeltlich oder gegen unzureichendes Entgelt gepflegt oder Unterhalt gewährt haben. Das Gesetz verlangt aber, dass das Zugewendete als angemessenes Entgelt anzusehen ist. Die Finanzverwaltung … Weiterlesen



