Die neue Gelangensbestätigung ab 1. Oktober 2013 – Praktische Umsetzung in Ihrem Betrieb
„Bei innergemeinschaftlichen Lieferungen … hat der Unternehmer … durch Belege nachzuweisen, dass er oder der Abnehmer den Gegenstand der Lieferung in das übrige Gemeinschaftsgebiet befördert oder versendet hat. Dies muss sich aus den Belegen eindeutig und leicht nachprüfbar ergeben.“ Als … Weiterlesen







